Lehrerausbildung am Landesseminar Berufliche Bildung
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Einstellung in den Vorbereitungsdienst am 1. Februar bzw. 1. August des Jahres
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holstein zum Schuljahresbeginn am 1. August des Jahres endet die Bewerbungsfrist am 1. April. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum Halbjahr am 1. Februar endet die Bewerbungsfrist am 1. Oktober des Vorjahres.
In das Auswahlverfahren werden vorrangig Bewerbungen einbezogen, die zum Bewerbungsschlusstermin vollständig - einschließlich des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung / Masterprüfung - im Ministerium vorliegen. Da die Zahl der am Bewerbungsstichtag vorliegenden vollständigen Bewerbungen für das Lehramt an Berufsschulen (Studienrätin/-rat) regelmäßig nicht ausreicht, um alle Stellen zu besetzen, lohnt sich die Bewerbung, auch wenn das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsstichtag vorgelegt werden kann.
Da der Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern stark rückläufig ist, gibt es für diese Laufbahn nur wenige Einstellungsmöglichkeiten.
Zuweisung
Die Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber an die Ausbildungsschulen erfolgt durch das Landesseminar in enger Absprache mit den Berufsbildenden Schulen, den Regionalen Berufsbildungszentren und dem Bildungsministerium. Die Ausbildung durch das Landesseminar Berufliche Bildung und die Staatsprüfungen werden durch den Seminarleiter, das Leitungsteam sowie die Studienleiterinnen und Studienleiter der Fachrichtungen und Fächer verantwortet und durchgeführt.
Aufgaben der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APVO II -Lehrkräfte, 2016) verpflichtet die Lehrkräfte im Rahmen der Ausbildung durch die Schule zu folgenden Aufgaben:
- Gestaltung von eigenverantwortlichem Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 Stunden (inklusive Planungs- und Nachbereitungstätigkeiten, Vorbereitung und Bewertung von Klassenarbeiten/Klausuren, Anfertigung von Beurteilungen/Zeugnissen und Lernplänen).
- Unterricht unter Anleitung der Ausbildungslehrkräfte,
- Hospitation im Unterricht von Kolleginnen oder Kollegen,
- Mitgestaltung von schulischen Aktivitäten wie Wandertagen, Sportfesten, Theateraufführungen, Projektwochen,
- Kooperation mit Dualpartnern, außerschulischen Institutionen, Eltern,
- Mitarbeit in Teams von Kolleginnen und Kollegen (Bildungsgang-/ Fachkonferenzen, Lernfeld-/Fachteams),
- Mitgestaltung schulischer Entwicklungsprozesse.
Darüber hinaus haben die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit
- in von den Schulen organisierten regionalen Netzwerken zur Unterrichtsentwicklung mitzuarbeiten.
Ausbildung durch die Schule - Ausbildungslehrkräfte
Dienstort der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist die Schule. Hier werden sie von der Schulleiterin/dem Schulleiter eingeführt. Die Ausbildung an der Schule wird vor allem durch die Ausbildungslehrkräfte gestaltet. Sie haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Blick auf die Ausbildungsstandards anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen.
Für die Ausbildung an der Schule werden pro Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zurzeit insgesamt vier Lehrerwochenstunden für Ausbildungslehrkräfte bereitgestellt. Über die Verteilung dieser Ausgleichstunden unter den Ausbildungslehrkräften entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter in Absprache mit den Ausbildungslehrkräften und in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat.
Ausbildung durch das Landesseminar Berufliche Bildung (LSBB)
Studienleiterinnen und Studienleiter
Kontaktdaten der Studienleiterinnen und Studienleiter des Landesseminars Berufliche Bildung (PDF 118KB, Datei ist nicht barrierefrei)Zur theoriebezogenen Reflexion der eigenen unterrichtlichen Erfahrungen aber auch zur Erweiterung und Vertiefung der fachlichen, fachdidaktischen und berufspädagogischen Kompetenzen ist eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst verpflichtet, an Ausbildungsveranstaltungen des LSBB teilzunehmen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Fachrichtungen, Fächer sowie auf die Berufspädagogik.
Die Studienleiterinnen und Studienleiter des LSBB hospitieren regelmäßig im Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und geben Rückmeldungen zu unterschiedlichen Aspekten des gezeigten Unterrichts. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten durch die externe Sicht Impulse für die Reflexion ihrer Erfahrungen und für die Weiterentwicklung ihres Unterrichts. Zudem erfolgt auch eine kollegiale Beratung im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung.
Das LSBB bietet eine Wahlpflichtveranstaltung zur Ausbildung in Schulrecht an, da Kenntnisse im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung nachzuweisen sind.
Zur Vorbereitung dieses Prüfungsteils kann der online-Schulrechtstest des IQSH verwendet werden:
zum Schulrechtstest
Als eine weitere Wahlpflichtveranstaltung wird Durchgängige Sprachbildung angeboten, da der Unterricht in sprachlich heterogenen Klassen immer mehr zum Alltag von Lehrkräften gehört. Unterschiede in den sprachlichen Voraussetzungen betreffen SchülerInnen mit Migrationshintergrund, als auch SchülerInnen mit deutscher Muttersprache aus spracharmen Familien.
Außerdem wird die Veranstaltung „Wissenswertes über Sonderpädagogik“ angeboten.
Lehrkräftebedarf
Da der Lehrkräftebedarf in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird, jedoch nicht ausreichend grundständig studierte Bewerber/-innen zur Verfügung stehen, werden zunehmend auch Quer- und Seiteneinsteiger/-innen mit Universitätsabschluss in Mangelfachrichtungen wie Fahrzeug-, Informations- und Metalltechnik eingestellt, für die ein zusätzliches berufspädagogisches Qualifizierungsprogramm durchgeführt wird.
Die Liste der Mangelfachrichtungen führt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK). Ansprechpartner ist dort Herr Waldemar Maron.
Formulare und Hinweise
Ausbildungsrelevante Formulare und Hinweise finden Sie hier.
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