Zwei Millionen Euro für die Kinos
Wegen der Corona-Pandemie müssen die Kinos im Land zurzeit geschlossen bleiben.
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Die Corona-Pandemie hat viele Kinobetreiber:innen im Land in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage gebracht. Mit der "Kinohilfe Schleswig-Holstein" stellt die Landesregierung deshalb nun kurzfristig zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Kinos seien wichtige Kulturorte und müssten unterstützt werden, sagte Kulturministerin Karin Prien in Kiel. Die Kinohilfe werde als Zuschuss gewährt und müsse nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind auch Filmtheater in öffentlicher Trägerschaft und regionale Standorte von nicht-inhabergeführten Kinos.
Bis zu 50.000 Euro Zuschuss
Die Höhe der Finanzhilfe bemisst sich anhand der erfassten Ticketverkäufe von August bis Oktober des Vorjahres. Als Einnahmen werden die Ticketerlöse im gleichen Zeitraum in 2020 gegengerechnet. Aus der errechneten Differenz ergibt sich die Anzahl der verlorengegangenen Zuschauer:innen. Zum Ausgleich wird für jede:n Besucher:in ein Festbetrag in Höhe von 2,50 Euro ausgezahlt – bis zu einer Höchstsumme von 50.000 Euro pro Kino. Kleinere Kinos mit nur einer Leinwand erhalten zusätzlich einen Ausgleichsbetrag von monatlich 2.500 Euro (pauschal 7.500 Euro als Sockelbetrag).
Jetzt Unterstützung beantragen
Die Anträge für das neue Landesprogramm können ab sofort per Mail bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein eingereicht werden.
Filmwerkstatt Kiel
Dänische Straße 15
24103 Kiel
E-Mail: mueller@ffhsh.de