Soforthilfe Kultur II
Das Land unterstützt Kultureinrichtungen, die wegen Corona in finanzielle Not geraten sind.
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Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein – das hat das Kabinett jetzt beschlossen. "Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein muss uns auch durch die Krise erhalten bleiben
", sagte Kulturministerin Karin Prien in Kiel. Nach wie vor seien Kultureinrichtungen und Künstler:innen von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stark betroffen. "Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe-Kultur II
". Bewerbungsschluss ist sechs Wochen nach Veröffentlichung der Richtlinie – also am 30. November 2020.
Programm hat sich bewährt
Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen bis Ende Mai finanzielle Unterstützung beantragen konnten. Die Bilanz der ersten Förderrunde falle positiv aus, betonte die Ministerin. "Es gibt eine große Dankbarkeit und Freude bei den Kulturschaffenden, die dank der Soforthilfe nicht in existenzielle Not gekommen sind.
" Mit der Soforthilfe-Kultur II werde das Land die Einrichtungen auch weiterhin unterstützen.

Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein muss uns auch durch die Krise erhalten bleiben.
Vielfältige Zielgruppen
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinnützige Einrichtungen aus Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die wesentlich für die kulturelle Infrastruktur sind und nicht öffentlich getragen werden,
- regional wirkende kulturelle Vereine,
- Einrichtungen, die regelmäßig aus der Kulturabteilung des Landes gefördert werden.
In Ausnahmefällen können auch privatwirtschaftliche Einrichtungen Hilfen beantragen, wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Kulturministerium erhalten haben.
Die Soforthilfe wird grundsätzlich maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt. Ausnahmen gelten für regionale Kulturvereine und Einrichtungen mit regelmäßiger Förderung aus Landesmitteln. Sie können – im Fall von regionalen Kulturvereinen – bis zu 1.500 Euro beziehungsweise 5/12 der jährlichen Landesförderung (für regelmäßig geförderte Einrichtungen) erhalten.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zur Soforthilfe Kultur II sowie das Antragsformular finden Sie unter mehr lesen