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Bei einer Schulwanderfahrt gelten die Regelungen des Erlasses "Lernen am anderen Ort".
Gedenkstättenfahrten
Im Rahmen ihrer Initiative für kulturelle Bildung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um Schulexkursionen zu Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Erinnerungsorten zu fördern. Diese Förderung gilt nur für Fahrten zu Einrichtungen in Schleswig-Holstein und zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Darüber hinaus können Klassenfahrten zu den Gedenkstätten in Auschwitz, Belzec, Kulmhof, Majdanek, Sobibor und Treblinka gefördert werden. Grundlage ist eine Vereinbarung des Landes Schleswig-Holstein mit der Bethe-Stiftung. Für die Abwicklung dieser Förderung ist das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund zuständig.