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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neues Förderprogramm für Kinos – Staatssekretär Grundei: Gerade im ländlichen Raum ist Kinokultur wichtig

Letzte Aktualisierung: 11.03.2020

KIEL. Ab sofort können schleswig-holsteinische Kinos sich um Fördermittel aus dem „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes bewerben. Da das Land für ein eigenes Investitionsprogramm im laufenden Haushaltsjahr 200.000 Euro zur Verfügung stellt, können schleswig-holsteinische Kinos das Bundesprogramm nutzen und Anträge bei der Filmförderanstalt (FFA) einreichen. Kulturstaatssekretär Dr. Oliver Grundei sagte heute (11. März) in Kiel: „Damit haben wir die notwendige Kofinanzierung durch das Land sichergestellt und legen den Grundstein für ein Kinoinvestitionsprogramm. So stärken wir die Kinokultur insbesondere im ländlichen Raum und im Arthouse-Bereich.“ Die zusätzlichen Mittel ermöglichten den Kinos, in die Zukunftsfähigkeit ihrer Häuser zu investieren. Förderfähig seien neben baulichen Maßnahmen unter anderem die Klimatisierungstechnik, die Website oder digitale Reservierungsmöglichkeiten in den Kinos. Grundei: „Wir wollen die Anstrengungen der Kinomacherinnen und Kinomacher für die Film- und Kinokultur mit diesem Investitionsprogramm unterstützen. Wir wollen auch Mut machen, denn besonders im ländlichen Raum hat das Kino einen besonderen Wert als Ort der kulturellen Begegnung und des Austauschs.“

Nach den Richtlinien von Bund und Ländern können Kinos mit bis zu sieben Leinwänden gefördert werden, die ihren Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben oder mit Auszeichnungen des Kinoprogrammpreises des Bundeskulturministeriums, des Kinopreises des Kinematheksverbunds oder der Kinoprogrammpreise der Länder prämiert sind. Ein einzelnes Kino kann so bis zu 315.000 Euro aus den Bundesfördermitteln erhalten. Hinzu kommt die Kofinanzierung der Länder und weiterer Förderer. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Kino seinen Sitz in einem Land mit einem eigenen Kinoförderprogramm hat, so wie Schleswig-Holstein. Weitere Details werden von der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) veröffentlicht unter www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino.html 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de 

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