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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ministerin Prien: „Klare Signale für junge Menschen, die Lehrer werden wollen“. Kabinett stimmt dem Entwurf eines neuen Lehrkräftebildungsgesetzes zu

Letzte Aktualisierung: 03.07.2018

KIEL. „Klare Signale an junge Menschen: Wer ein Lehramt anstrebt, weiß in Zukunft wieder, auf welche weiterführende Schulart ihn das Studium im Regelfall führt“, sagte heute (3. Juli) Bildungsministerin Karin Prien. Zuvor hatte das Kabinett dem Entwurf zum neuen Lehrkräftebildungsgesetz zugestimmt. „In Zukunft wird es kein Sekundarschullehramt mehr geben, sondern ein Lehramt für Gymnasien und ein Lehramt für Gemeinschaftsschulen“, sagte die Ministerin.

Die Veränderungen im neuen Lehrkräftebildungsgesetz sind:

  • Das Lehramt an Gymnasien ersetzt das bisherige Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt).
  • Das Lehramt an Gemeinschaftsschulen wird aufgenommen, im Gegenzug entfällt das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I.
  • Das bedeutet für die Hochschulen, dass das Studium an der Universität Kiel und an der Musikhochschule Lübeck auf das Lehramt an Gymnasien vorbereitet. An der Europa-Universität Flensburg wird es den (Master-)Studiengang „Lehramt an Gemeinschaftsschulen“ für Studierende geben, die zwei Sek.I-Fächer oder die Kombination von einem Sek.I-Fach und einem Sek.II-Fach gewählt haben; zudem gibt es dann den (Master-) Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ für Studierende mit zwei Sek.II-Fächern.

Der bisher nur für den berufsbildenden Bereich zugelassene Direkteinstieg wird für alle Lehrämter geöffnet.

Nach der Zustimmung des Kabinetts wird der Gesetzentwurf nun zur ersten Lesung in den Landtag gehen; das Gesetz soll am 1. Februar 2019 in Kraft treten.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Schunck | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431 988- 5903

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