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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Verbraucher und Betriebe gleichermaßen schützen

Nach der Debatte um das "Topf Secret"-Portal hat Verbraucherschutzministerin Dr. Sütterlin-Waack für eine analoge Alternative geworben.

Letzte Aktualisierung: 28.02.2019

Eine Frau sitzt an einem Tisch mit zahlreichen Mikrofonen. Neben ihr sitzt ein Mann.
Auf der Landespressekonferenz warb Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack für die "analoge Pottkieker-Lösung".

Mitte Januar haben die Internetplattformen "fragdenstaat.de" und "foodwatch" das neue Portal "Topf Secret" vorgestellt. Verbraucher können darüber bei der zuständigen Lebensmittelaufsicht abfragen, wann die letzten Betriebsprüfungen in Restaurants oder Supermärkten stattgefunden haben und den entsprechenden Untersuchungsbericht anfordern. Vor allem bei Gastronomen rief die Aktion teils heftige Kritik hervor.

Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack äußerte nun Verständnis für das Informationsinteresse von Verbrauchern, verwies aber zugleich auf die Pflicht des Staates, die Folgen einer "Pranger-Wirkung" für Betriebe zu mildern. Als Alternative warb sie bei einer Pressekonferenz für eine "analoge Pottkieker-Lösung".

Interessen in Einklang bringen

"Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot", stellte Sütterlin-Waack klar. Als Verbraucherschutzministerin begrüße sie es daher ausdrücklich, dass sich Verbraucher über Inhalte und Ergebnisse von Lebensmittel- und Gastronomiekontrollen informieren wollen. "Dabei müssen aber die Grundrechte der Betriebe gewahrt sein", betonte sie.

Die Aktion "Topf Secret" gehe ihr in dieser Hinsicht zu weit, da sie "eine umfassende und zeitlich nicht befristete Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet" vorsehe.

Gesetzesvorlage bis zur Sommerpause

"Wir nehmen diese Aktion zum Anlass, für mehr Transparenz zu sorgen und schlagen ein unmittelbares, unverfälschtes und vor allem unbürokratisches Verfahren vor – die analoge Pottkieker-Lösung", erklärte die Ministerin. Hierzu werde die Landesregierung bis zur Sommerpause ein Gesetz für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen vorlegen. Es soll folgende Eckpunkte umfassen:

  • Betriebe, die unmittelbar Lebensmittel an einen Endverbraucher verkaufen (dies betrifft Gastronomen ebenso wie Supermärkte), sollen verpflichtet werden, den jeweils letzten Kontrollbericht der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzuhalten und auf Nachfrage offenzulegen.
  • Verbraucher sollen ihr Informationsrecht nach wie vor wahrnehmen dürfen, müssen das aber künftig vor Ort tun.
  • Eine Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet soll ohne Zustimmung des betroffenen Unternehmens verboten sein.

Wir schaffen größtmögliche Transparenz bei minimalem Aufwand für alle Beteiligten.

Ministerin für Justiz und Gesundheit Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Transparenz auf Augenhöhe

Sütterlin-Waack zeigte sich überzeugt, dass die 'analoge Pottkieker-Lösung' die Interessen von Verbrauchern und Unternehmern sorgsam abwäge: "Die Transparenz wird nicht über eine staatliche Behörde oder das anonyme Internet hergestellt, sondern ganz unverfälscht da geschaffen, wo sie hingehört: Verbraucher und Unternehmer begegnen sich vor Ort und auf Augenhöhe und kommen unmittelbar ins Gespräch. Ganz analog eben."

Gleichzeitig müssten Betriebe nicht mehr befürchten, auf unabsehbare Zeit an den digitalen Pranger gestellt zu werden. "Wir schaffen größtmögliche Transparenz bei minimalem Aufwand für alle Beteiligten", erklärte Sütterlin-Waack.

Grundrechte der Betriebe wahren

Seit Beginn der Aktion "Topf Secret" sind bundesweit bereits mehr als 20.000 Anfragen gestellt worden, in Schleswig-Holstein bislang mehr als 900. Grundsätzlich halte das Justizministerium diese Anfragen für rechtlich zulässig, sagte Sütterlin-Waack.

"Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr allerdings entschieden, dass individualisierte amtliche Informationen über konsumrelevante Rechtsverstöße im Internet regelmäßig zeitlich zu begrenzen sind", sagte Sütterlin-Waack. Zudem dürften im Einklang mit der Berufsfreiheit der Unternehmen nach Artikel 12 des Grundgesetzes nur Verstöße von hinreichendem Gewicht veröffentlicht werden. "Der Staat ist deshalb verpflichtet, die Folgen einer 'Pranger-Wirkung' für die Betriebe zu mildern", stellte die Ministerin fest.

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