Gemeinsam mit Vertretern der Verbraucherzentrale hat Ministerin Dr. Sütterlin-Waack die Ergebnisse einer Fachtagung vorgestellt.
Letzte Aktualisierung: 18.06.2018
Morgens noch schnell beim Bäcker vorbeigehen, Käsebrötchen auf die Hand und den Kaffee "to go" – für viele Menschen in Deutschland ist das Alltag. Die leeren Pappbecher landen im Müll – mehr als sieben Millionen am Tag. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe verursachen die Einwegbecher jährlich rund 40.000 Tonnen Abfall.
Bei einer Konferenz in Saarbrücken hatten die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern kürzlich über Möglichkeiten diskutiert, den anfallenden Müll zu reduzieren. Gemeinsam mit Vertretern der Verbraucherzentrale hat Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack nun die Ergebnisse der zweitägigen Konferenz vorgestellt. "Alle Länder sind sich darin einig, dass wir den entstehenden Müll deutlich reduzieren müssen", sagte sie. Es gebe aber noch Diskussionsbedarf darüber, wie dieses Ziel erreicht werden soll. So stehe neben Rabatt- oder Pfandsystemen auch ein Verbot der Einwegbecher im Raum.
Komfortabel reisen
Verbesserungen für Verbraucher fordern die Länder außerdem bei Bahnfahrten. Ein EU-weites Durchgangsticket soll verhindern, dass Bahnreisende Nachteile bei Rabatten oder Verspätungsentschädigungen haben, wenn sie eine Fahrkarte für einzelne Teilstrecken kaufen müssen. Darüber hinaus habe sich die Konferenz für ein einfacheres Verfahren für die Fahrpreiserstattung und -entschädigung ausgesprochen, sagte Sütterlin-Waack. So solle es etwa bei Online-Fahrkarten in Zukunft möglich sein, auch den Antrag auf Fahrpreiserstattung oder -entschädigung online zu stellen.
Freie Wahl bei der Versicherung
Wer sich ein Haus kauft, muss dafür einen Kredit aufnehmen. Doch was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr arbeiten kann? Für solche Fälle bieten Banken sogenannten Restschuldversicherungen an. Sie sollen sicherstellen, dass der Kredit zurückgezahlt wird – auch im Falle des Todes oder anderer Unwägbarkeiten. Nach Informationen der Verbraucherzentrale seien diese aber in der Regel teuer, während der Nutzen für Verbraucher oft fraglich sei. Darüber hinaus entstehe bei Verbrauchern häufig der Eindruck, dass die Bank Kredite nur vergebe, wenn eine solche Versicherung abgeschlossen werde.
Nach den Vorstellungen der Verbraucherschutzminister solle sich das jedoch in Zukunft ändern. Sie forderten den Bund auf, freie Anbieterwahl und Angebotstransparenz für Restschuldversicherungen sicherzustellen. "Wenn der Bund, wie angekündigt, Anfang 2019 die Ergebnisse einer BaFin-Untersuchung zu der Problematik vorlegt, werden wir als Landesregierung prüfen, inwieweit die seit diesem Februar geltenden neuen gesetzlichen Regelungen ausreichen", kündigte die Ministerin an. Gegebenenfalls werde das Land dann gemeinsam mit der Verbraucherzentrale, weitergehende Regeln auf den Weg bringen.
Hygieneführerschein in Gaststätten
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreibt, muss nachweisen, dass er sich mit Hygiene auskennt. Dafür reicht bislang eine vierstündige Schulung ohne Abschlussnachweis. Nun haben haben die Länder einen sogenannten "Hygieneführerschein" gefordert. "Ich halte diese Forderung für absolut berechtigt und bin deshalb dafür, einen 'Hygieneführerschein' gesetzlich im Lebensmittelrecht zu verankern", erklärte Sütterlin-Waack.
Anerkennung für wichtige Arbeit
Für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatte die Ministerin einen Förderbescheid in Höhe von mehr als einer Million Euro dabei. Sie überreichte ihn an den Vorstandsvorsitzenden Jochem Schlotmann und betonte, die Angebote der Verbraucherzentrale seien eine große Hilfe für die Menschen – und darüber hinaus zumeist sehr kostengünstig. "Für die Landesregierung ist die Verbraucherzentrale ein wichtiger Sensor, Seismograph und Lotse in allen Bereichen des Verbraucherschutzes." Deshalb habe die Landesregierung ihre jährliche Förderung um 200.000 Euro aufgestockt. Damit können etwa die fünf Außenstellen ihre Beratungsangebote noch bedarfsgerechter anpassen, betonte die Ministerin.
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