BERLIN. Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (4. Mai) an der Jahrestagung des Bundes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer in Berlin teilgenommen. Dabei betonte sie die Rolle Schleswig-Holsteins an der vereinbarten Erhöhung der Betreuervergütung um 17 %. "Der Gesetzentwurf wäre ohne uns nicht möglich gewesen. Wir waren Motor des Entwurfs. Ich persönlich habe bei den Unionskollegen, aber auch bei der Bundesjustizministerin, hierfür geworben. Auch auf fachlicher Ebene haben wir erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet. Schon vor einem knappen Jahr haben wir die Berechnung der Betreuervergütung über den „Refinanzierungsstundensatz“ für Betreuungsvereine vorgeschlagen. Betreuungsvereine müssen die bei ihnen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Führung von Betreuungen refinanzieren können. Dieser Ansatz liegt nunmehr dem Gesetzentwurf zugrunde. Das ist das Ergebnis harter politischer und fachlicher (Vor-)Arbeit von Schleswig-Holstein
", sagte Sütterlin-Waack.
Die Ministerin ging auch auf aktuelle Änderungsanträge des Bundesrates am Gesetzentwurf zur Betreuervergütung ein: "Schleswig-Holstein wünscht eine zügige Erhöhung der Betreuervergütung im vom Gesetzentwurf vorgesehenen Rahmen. Wir haben in unserem Landeshaushalt für die Erhöhung vorgesorgt und sind gegen eine Verschiebung des Inkrafttretens. Mit jährlichen Zusatzkosten von gut sechs Millionen Euro ist das für uns ein ordentlicher Schluck aus der Pulle. Aber das ist uns die qualifizierte Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen wert
."
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