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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizstaatssekretär Hoops überreicht Ernennungsurkunden an Absolventen des Justizvollzugsanwärterlehrganges

Letzte Aktualisierung: 29.03.2019

NEUMÜNSTER. An der Justizvollzugsschule Neumünster haben 19 Anwärterinnen und Anwärter ihre zweijährige Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beendet. Justizstaatssekretär Wilfried Hoops überreichte heute (29. März) im Rahmen einer Feierstunde die Ernennungsurkunden. "Die Abschlussprüfungen liegen hinter Ihnen. Sie haben es geschafft und das freut mich, denn der Vollzugsdienst unseres Landes braucht Sie. Er braucht qualifizierte, motivierte und fitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine anspruchsvolle Aufgabe: Strafvollzug ist ein Spagat zwischen dem Resozialisierungsgedanken mit dem Ziel der gesellschaftlichen Wiedereingliederung einerseits und dem Vollzug der Freiheitsstrafe als Sicherungsaufgabe andererseits. Dafür sind Sie nun bestens ausgebildet. Ich gratuliere Ihnen herzlich zur bestandenen Prüfung und wünsche Ihnen für die berufliche und persönliche Zukunft alles erdenklich Gute", sagte Hoops.

Der Staatssekretär wies auch darauf hin, dass die Landesregierung den Vollzugsdienst weiter stärke: "Mit dem Haushalt 2018 haben wir für den Justizvollzug die Anzahl der Ausbildungsstellen für Justizvollzugsbeamte der Laufbahngruppe 1 von 43 Stellen auf 87 Stellen verdoppelt. Damit haben wir die Grundlage geschaffen, um jeweils zum 1. Oktober einen zusätzlichen Anwärterlehrgang starten zu können."

Voraussetzung für eine Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst sind ein Real-schulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschluss einer für die Laufbahn förderlichen Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ferner müssen neben der persönlichen Eignung die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU nachgewiesen werden. Schließlich müssen die Auszubildenden gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg 

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