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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Schleswig-Holsteins Justizministerin Sütterlin-Waack zu Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen"

Letzte Aktualisierung: 12.02.2019

KIEL. Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack, die in diesem Jahr den Vorsitz der Justizministerkonferenz (JuMiKo) innehat, begrüßt die Vorschläge der Unions-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. In Kiel erklärte sie heute (12. Februar): "Ich fordere schon seit einiger Zeit, entschiedener gegen illegale Plattformen im Darknet vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Täter dort kinderpornographisches oder sonstiges illegales Material finden können. Deshalb ist es erfreulich, dass nun auch auf Bundesebene Bewegung in die Diskussion kommt", sagte die Ministerin. Eine Länderarbeitsgruppe "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht" unter Beteiligung von Schleswig-Holstein hat im Herbst 2018 einstimmig die Einführung einer Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen im Darknet empfohlen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens liege dem Bundesrat vor und werde von ihr unterstützt, erklärte Sütterlin-Waack. 

Eine Verschärfung des Strafrechts allein sei aber kein Allheilmittel, so die Ministerin weiter. "Sexuellen Kindesmissbrauch müssen wir auf allen Ebenen bekämpfen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen setzen wir in Schleswig-Holstein bereits erfolgreich um. Wir unterstützen etwa das Präventionsprogramm „Kein Täter werden“. In diesem Jahr haben wir die Fördermittel für Therapie- und Beratungsangebote für Sexual- und Gewaltstraftäter deutlich aufgestockt. Ziel ist eine gelingende Impulskontrolle, die Straftaten verhindert." Zudem setze sie sich persönlich sehr für die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung ein. "Sie kann Opfern helfen, das Geschehene zunächst zu verarbeiten und die schwierige Entscheidung über eine Strafanzeige zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen, ohne dass entscheidende Spuren verloren gehen. In Schleswig-Holstein sind mit der vertraulichen Spurensicherung die Institute für Rechtsmedizin des Universitäts-klinikums Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel und Lübeck und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) betraut. Seit Mitte 2015 wurden über 730 Personen untersucht", sagte Sütterlin-Waack.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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