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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack im Bundesrat: Wirtschaftlicher Verbraucherschutz wird weiter gestärkt

Letzte Aktualisierung: 06.07.2018

BERLIN. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (6. Juli) im Bundesrat Pläne der EU-Kommission unterstützt, durch die Überarbei-tung mehrerer Richtlinien den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern neu zu gestalten und zu stärken. "Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist erforderlich, um das Verbraucherrecht an einen sich dynamisch entwickelnden Markt und die sich dadurch veränderten Schutzbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen", so die Ministerin.

Als Beispiele führte sie an: "So soll endlich klargestellt werden, dass vermeintlich "kostenlose" digitale Dienste tatsächlich gar nicht kostenlos sind, weil sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zwar nicht mit Geld, wohl aber mit der Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten bezahlt werden. Folgerichtig müssen auch für diese Art der "Bezahlung" Verbraucherrechte zur Anwendung kommen", erklärte Sütterlin-Waack. "Beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmen oder einer Privatperson erwerben. Auch dies ist eine meiner Ansicht nach überfällige Konkretisierung von Verbraucherschutzstandards."

Kritik übte die Verbraucherschutzministerin hingegen an dem Vorschlag der Kommission, die Widerrufsrechte im Fernabsatzgeschäftsverkehr einzuschränken. "Auf jeden Fall sollte das derzeit 14tägige Widerrufsrecht nicht eingeschränkt werden. Auch das Rücktransportrisiko von online bestellter Ware sollte nicht abweichend von den bisherigen Regelungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier ohne Not ein wichtiger und etablierter Standard im Verbraucherschutz abgesenkt werden soll. Für mich ist auch nicht erkennbar, dass die bestehenden Widerrufs- und Rücksenderechte die Unternehmen und den Handel in unverhältnismäßiger Weise belasten", so Sütterlin-Waack.

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