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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Ministerin Sütterlin-Waack zur Musterfeststellungsklage

Letzte Aktualisierung: 01.11.2018

KIEL. Schleswig-Holsteins Justiz- und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack sieht in der seit heute (1. November) möglichen Musterfeststellungsklage ein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz. Seit heute ist es möglich, dass bestimmte Verbände (etwa die Verbraucherzentrale) stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht ziehen. Somit können die Betroffenen die wesentlichen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gerichtlich klären, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. „Damit haben auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die beispielsweise keine Rechtsschutzversicherung haben, mehr Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Verbraucherschutzministerin begrüße ich diese neue Möglichkeit ausdrücklich. Wer bei einer Musterfeststellungsklage mitmachen will, muss sich lediglich in ein Register beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Verjährung der angemeldeten Ansprüche wird damit gehemmt. Wenn es während oder nach dem Musterfeststellungsprozess zu keiner vergleichsweisen Lösung kommt, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher zwar auch nach einem Musterfeststellungsurteil zu ihren Gunsten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche noch einen Gerichtsprozess führen. Das Risiko dieses Prozesses ist aber sehr viel geringer, weil die in dem Musterfeststellungsprozess getroffenen Feststellungen für das Gericht dieses Folgeprozesses bindend sind. Auch als Justizministerin kann ich der Musterfeststellungsklage Positives abgewinnen, weil die Justiz insgesamt entlastet wird. Denn die problematischen Tat- und Rechtsfragen müssen im Musterfeststellungsprozess nur einmal und nicht vielfach in einzelnen Prozessen beantwortet werden. Zudem hat die Musterfeststellungsklage nur maximal zwei Instanzen, weil sie beim Oberlandesgericht erhoben werden muss“, erklärte Sütterlin-Waack. 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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