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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Ministerin Dr. Sütterlin-Waack: "Land stellt durch Übernahme der Mehrkosten die Arbeit der kommunalen Gleichstellungbeauftragten sicher und stützt deren Arbeit"

Letzte Aktualisierung: 18.09.2018

KIEL. Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat heute (17. 9.) zusammen mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden in Kiel die „Vereinbarung zwischen dem Land vertreten durch das MJEVG und den kommunalen Landesverbänden über den finanziellen Ausgleich des Mehraufwands der kommunalen Körperschaften aufgrund des Gesetzes über die Sicherung der Arbeitszeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ unterzeichnet.

Zur Unterzeichnung der Vereinbarung erklärte Ministerin Dr. Sütterlin-Waack: "Ich freue mich, dass wir uns jetzt auch über die Rahmenbedingungen für die finanzielle Entlastung der Kommunen verständigt haben. Danach werden finanzielle Mehrbelastungen, die den Kommunen durch eine Anhebung des Beschäftigungsumfangs der Gleichstellungsbeauftragten nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen grundsätzlich durch das Land kompensiert. Die Kompensation erfolgt im Umfang der Differenz zwischen einem Drittel und der tatsächlich erfolgten Erhöhung des Beschäftigungsumfangs."

Die Entschädigung wird rückwirkend gewährt. Mit der Veröffentlichung der Vereinbarung können entsprechende Anträge beim Ministerium gestellt werden. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Gleichstellung in den Kommunen. Das Land stellt durch Übernahme der Mehrkosten die Arbeit der kommunalen Gleichstellungbeauftragten sicher und stützt deren Arbeit", so die für Gleichstellung zuständige Ministerin Dr. Sütterlin-Waack weiter.

Hintergrund ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der Arbeitszeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten am 31.03.2017. Danach wurde die Arbeitszeit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über 15.000 von "hauptamtlich" auf "grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig" geändert. Das Land Schleswig-Holstein hat in der "Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen vom 11. Januar 2018" dem Grunde nach Konnexität aufgrund der gesetzlichen Neuregelung anerkannt.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten leisten einen wichtigen Beitrag zur landesweiten Umsetzung der Gleichstellung von Frauen in den  Kreisen, Ämtern und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Durch die finanzielle Sicherung ihres Beschäftigungsumfangs unterstützt das Land eine kontinuierliche Gleichstellungsarbeit und das besondere Engagement der Gleichstellungbeauftragten.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3705 | Telefax 0431 988-3805 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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