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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug“ (Drs. 19/2541)

Rede anlässlich der Landtagssitzung am 28. Januar 2021 zu TOP 24

Letzte Aktualisierung: 27.01.2021

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Ereignisse im Zusammenhang mit den Corona-Infektionen in der JVA Itzehoe in der vergangenen Woche haben noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig gut ausgebildete, motivierte und verantwortungsvoll handelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Justizvollzugsdienst sind.
Reibungslos und professionell konnten alle notwendigen Schutzmaßnahmen wie die umfassende Verlegung von Gefangenen in andere Bereiche und JVAen umgesetzt werden.

Für solche Situationen und auch die alltäglichen Vollzugsaufgaben müssen ausreichend viele Stellen zur Verfügung stehen und auch mit qualifiziertem Personal besetzt werden können.
Die hinreichende Ausstattung mit Personal ist in den JVAen die Grund-Voraussetzung für das gute Gelingen des Resozialisierungs- und Sicherungsauftrages in unserem Vollzugswesen.
Die Personalbedarfsanalyse zum Justizvollzug hat uns gezeigt, dass wir hier in den nächsten Jahren noch nachsteuern müssen.
Im vorliegenden Bericht meines Hauses zur langfristigen Personalstrategie sind die Herausforderungen und Chancen dargelegt. Eine erfolgreiche Personalentwicklungs- und Anwerbestrategie muss – insbesondere auch unter Berücksichtigung des auch den Vollzugsdienst betreffenden demographischen Wandels – an langfristigen Zielen ausgerichtet sein.

Nur so können wir den im Justizvollzug vorhandenen Stellenbedarf mit qualifiziertem Personal decken.
Wir haben im Bericht die aktuelle Personalstruktur, den bestehenden und künftigen Personalbedarf sowie die Entwicklung der Bewerbersituation dargestellt.
Insgesamt werden in den nächsten fünf Jahren nach derzeitigem Stand 281 Stellen neu zu besetzen sein. Hiervon entfallen 247 Stellen auf den Allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst.

Der Bedarf ergibt sich zum einen aus den Altersabgängen – durchschnittlich 20 pro Jahr im Allgemeinen Vollzugsdienst. Des Weiteren aus der Neufassung des § 10 Arbeitszeitverordnung (SH AZVO) im Jahr 2018 und der damit verbundenen Stundenreduzierung für Bedienstete im Wechselschichtdienst, das sind weitere 60 Stel­len. Und schließlich ergibt sich der größte Bedarf aus der Personalbedarfsanalyse mit zusätzlich 85 Stellen. Hinzu kommen 36 Stellen aus dem 2016 verabschiedeten Landesstrafvollzugsgesetz. Ein detaillierter Personalaufbaupfad ist im Bericht aufgezeigt und wird 2025 abgeschlossen sein.
Aber: Auch der Vollzug muss um gute Leute kämpfen: Er befindet sich mit vielen anderen Konkurrenten im Wettbewerb um die besten Hände und Köpfe auf dem Arbeitsmarkt.  

Um den Justizvollzugsdienst als Arbeitsplatz noch attraktiver zu gestalten, haben wir daher seit 2017 eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und das sind, wie berichtet:

  • Finanzielle Anreize, etwa Anhebung des Eingangsamtes im Allgemeinen Vollzugsdienstes von A 7 nach A 8,
  • die Erhöhung des Anwärtersonderzuschlags oder auch einzelne Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
  • Auch wurden die Kompetenzen der Vollzugsabteilungsleitungen (VAL) und des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) erweitert.
  • Zudem wurde ein Personalentwicklungsprogramm eingerichtet, das Führungskräfte auf ihre künftigen Aufgaben systematisch und noch besser vorbereitet.

Diese Ansätze werden wir künftig weiter ausbauen. Einen konkreten Handlungsbedarf haben wir im Bereich der psychosozialen Hilfesysteme/der betrieblichen Gesundheitsförderung. Es ist daher geplant, in enger Abstimmung mit den Justizvollzugseinrichtungen und den Mitbestimmungsgremien eine Dienstvereinbarung „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu erarbeiten.  

Die Einstellungsverfahren haben für die Personalentwicklung eine besondere Bedeutung. Eine Justizvollzugsanstalt als Arbeitsplatz wird in der Gesellschaft oft klischeehaft wahrgenommen. Das erleben wir schon im täglichen Sprachgebrauch: Knast, Schließer oder Wärter kommen als Schlüsselworte immer wieder vor. Die gefühlsmäßige Wahrnehmung des Arbeitsfeldes ist – anders als bei anderen Sicherheitsbereichen – in der Öffentlichkeit nicht nur positiv bewertet.

Daher bedarf es für Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren einer guten Informationsvermittlung und einer positiven Öffentlichkeitsarbeit. Die im Bericht dargestellten Maßnahmen zur Personalgewinnung müssen wir deshalb laufend auswerten und weiterentwickeln.

Meine Damen und Herren,

der Personalbedarf der Anstalten ist derzeit zu 91,50 % gedeckt. Die Aufgaben des Justizvollzuges werden dadurch erfüllt. Dies hat auch das rasche Reagieren und der schnelle Einsatz unserer JVA-Kräfte rund um die Corona-Infektionen in der JVA Itzehoe bewiesen. Aber: die alltäglichen Aufgaben im Vollzug müssen auch in der gebotenen Tiefe erfüllt werden.

Und hier müssen wir nachjustieren. Denn Defizite in der Aufgabenerledigung können letztendlich nur durch die zügige und konsequente Deckung des Stellenbedarfs abgestellt werden. Momentan ist es so, dass die JVAen auf kurzfristige nicht vorhersehbare Personalengpässe jeweils situativ durch entsprechende organisatorische Maßnahmen reagieren müssen. Zum Beispiel, in dem Bedienstete dienstplangruppenübergreifend unterstützen.

Das zeigt: Freie und zusätzliche Stellen müssen zügig besetzt werden und ausreichend Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Mit einer Stellenbesetzungsquote von über 95 % und der Erweiterung der Kapazitäten in der Justizvollzugsschule Boostedt können wir dies derzeit gut sicherstellen. Gut ausgebildete und qualifizierte Bedienstete in hinreichender Anzahl sind im Vollzugsdienst unserer JVAen die Grundlage für einen gut funktionierenden Justizvollzug. Und der liegt, sowohl unter Sicherheits- wie unter Resozialisierungsgesichtspunkten, in unser gemeinsamen gesellschaftlichen Interesse.

Herzlichen Dank!

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