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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Jugendpolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und in der Krise das soziale Europa stärken! (Drs. 19/2551 und Drs. 19/2456)

Rede anlässlich der Landtagssitzung am 11. Dezember 2020 zu TOP 14

Letzte Aktualisierung: 10.12.2020

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren Abgeordnete,

die am 31. Dezember zu Ende gehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft fiel vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in eine Zeit großer Herausforderungen. Ich freue mich daher, ihre Anträge zum Anlass nehmen zu können, eine erste Bilanz zu ziehen. Das sicherlich wichtigste Ergebnis der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist die erreichte Einigung über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 – kurz: MFR – und das Aufbauinstrument Next Generation EU – kurz: NGEU.

Vorausgegangen waren insbesondere schwierige und langwierige Verhandlungen auf dem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs im Juli 2020. Bestandteil der anschließend im November erreichten Einigung zwischen dem Rat und Europäischem Parlament ist auch der neue Konditionalitätsmechanismus, der künftig Mittelkürzungen in einem Mitgliedstaat möglich machen sollte, wenn dort gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen wird und der Rat die Kürzungen mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Weil sie diese Einigung ablehnten, hatten die ungarische und die polnische Regierung ein Veto zum MFR und zum NGEU eingelegt. Da sowohl Ungarn als auch Polen in beträchtlichem Maße von den EU-Mitteln profitieren, bestand jedoch die Hoffnung, dass auch sie dem Gesamtpaket letztlich zustimmen werden.

Auf dem Europäischen Rat gestern Abend ist es dann so gekommen, wie es für dort erzielte Kompromisse aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips kennzeichnend ist:  

Der neue Mechanismus wurde durch eine Zusatzerklärung ergänzt, die seinen Anwendungsbereich auf Verstöße begrenzen soll, die spürbare negative Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der EU haben.

Zudem erlaubt die Zusatzerklärung die erste Anwendung des Verfahrens erst nach Überprüfung der Konditionalitätsregelung durch den EuGH. Um eine Verabschiedung noch in diesem Jahr zu erreichen, damit die neuen Förderprogramme auch 2021 starten können, bedarf es nun noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Angesichts des Unmuts einiger EU-Parlamentarier über den gefundenen Kompromiss bleibt es also weiterhin spannend.

Was bedeutet die gestern erreichte Einigung für Schleswig-Holstein? Zur Erinnerung: Das Gesamtpaket hat einen Umfang von 750 Mrd. € für das zeitlich befristete Aufbauinstrument NGEU und für den MFR in Höhe von 1074,3 Mrd. €. Nach Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zeichnet sich für den EFRE ab, dass für die künftige Förderperiode nunmehr 296 Mio. € EFRE-Mittel zur Verfügung stehen. Dies sind 25 Mio. € mehr im Vergleich zur laufenden Förderperiode.  

Für den ESF würden in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand nur 55 Mio. € in der kommenden Förderperiode zur Verfügung stehen. Dies wären 34 Mio. € weniger als in der laufenden Förderperiode (89 Mio. €). Die Landesregierung diskutiert daher, Mittel in Höhe von 25 Mio. € aus dem EFRE an den ESF abzugeben. Der EFRE könnte dadurch erneut mit 271 Mio. € planen und der ESF mit 80 Mio. €. 

Aber noch einmal: Alles steht unter dem Vorbehalt, dass der MFR wie geplant pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten kann. Dies ist natürlich die Bedingung für viele der Forderungen aus den vorliegenden Anträgen, die auf eine Stärkung der Jugendpolitik und des sozialen Europa zielen.

Auf einige möchte ich kurz eingehen: 

  • Die Zielgruppe der jungen Menschen, insbesondere deren Ausbildung, werden wir in Schleswig-Holstein auch in der kommenden EU-Förderperiode in den Blick nehmen. Ein erheblicher Anteil der ESF-Mittel wird deshalb in die sog. „Bildungsachse“ fließen.
  • Zum Thema angemessene Mindestlöhne in Europa hat die Europäische Kommission am 28. Oktober einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt.

Die politische Diskussion hierüber wird also noch unter deutscher Ratspräsidentschaft eröffnet. Angesichts der begrenzten Kompetenzen der EU in diesem Bereich zeichnet sich eine kontroverse Debatte ab.

  • Und schließlich ist hier das Erasmus-Programm zu nennen – eine der großen europäischen Erfolgsgeschichten. Für inzwischen mehr als zehn Millionen Menschen ist dank dem Mobilitätsprojekt der europäische Austausch zu einer selbstverständlichen Dimension ihres Lebens geworden. Die in den Verhandlungen zwischen Rat und EP vereinbarte Aufstockung des Erasmus-Budgets um 2,2 Milliarden Euro ist also sehr gut investiertes Geld.

A propos Mobilität: Ein kleiner Hinweis sei abschließend in Bezug auf das im SPD-Antrag ebenfalls erwähnte Grenzpendlerbüro gemacht.

Gerade wegen der künftigen neuen Pendlerverkehre auch über die feste Fehmarnbelt- Querung hat die Landesregierung das Büro mit weiteren 150.000 € gefördert. Das Land ist hier also schon tätig geworden. 

Anrede,

das Jahr 2020 war wahrlich kein einfaches – und dieser Dezember war und ist noch einmal ein Monat wichtiger Weichenstellungen auf europäischer Ebene.
Vielen Dank, und bleiben Sie gesund!

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