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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: "Neue EU-Förderperiode gestalten!"  Drs. 19/2398 (neu) (Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW) und Drs. 19/2447 (Alternativantrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP)

Rede anlässlich der Landtagssitzung am 28. Oktober 2020 zu TOP 24

Letzte Aktualisierung: 28.10.2020

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren Abgeordnete, 

die Zuweisungen aus den EU-Strukturfonds bilden das finanzielle Rückgrat der  Landesprogramme Wirtschaft, Arbeit, ländlicher Raum sowie Fischerei und  Aquakultur. Allerdings hat der Europäische Rat vom 17. - 21. Juli nicht nur den mit 1,8  Billionen Euro historisch größten EU-Finanzrahmen beschlossen, sondern  zugleich auch erhebliche Kürzungen der Fördermittel für den künftigen Zeitraum 2021 – 2027.

Wie hoch letztlich die Mittelverluste für Schleswig-Holstein sein werden, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Hier kommt es neben der Einigung von 
Rat und EP über den Finanzrahmen auch entscheidend darauf an, wie die EU-Kommission die einzelnen Fördergebiete einteilt. Umso wichtiger ist, dass wir  uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, so viele EU-Mittel wie möglich für Schleswig-Holstein zu generieren.

Schon heute findet - soweit dies möglich ist –  eine intensive Einbindung beispielsweise der kommunalen Ebene oder von Wirtschafts- und Sozialpartnern statt.

Beim Landesprogramm Wirtschaft hat sich der Begleitausschuss zum Operationellen Programm EFRE bisher in drei Sitzungen mit der Erstellung desneuen Programms beschäftigt. In diesem Begleitausschuss ist die kommunale Ebene mit insgesamt fünf Mitgliedern vertreten. Hinzu kommen Vertreter verschiedener Interessengruppen.
Einen weiteren Beteiligungsschritt stellte die virtuelle Informationsveranstaltung mit regionalen Akteuren am 17. September dar. Neben kommunalen Vertretern waren hierzu auch die Fraktionen des Landtages eingeladen.

Ähnlich sieht die Situation beim Landesprogramm Arbeit aus: An dem Diskussionsprozess zur Erstellung des Operationellen Programms war vor alleder Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds- beteiligt. Diesem gehören neben den Wirtschafts- und Sozialpartnern auch Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Zivilgesellschaft an.  
Etwas anders stellt sich die Situation beim Landesprogramm ländlicher Raum (ELER) und beim Landesprogramm Fischerei und Aquakultur (EMFF) dar:
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird in der kommenden Förderperiode die Förderung aus dem ELER nicht mehr wie bisher über regionale Programme der Länder erfolgen. Es wird stattdessen einen einzigen GAP-Strategieplan geben, in dem die Förderungen sowohl des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft als auch des ELER für Deutschland insgesamt geregelt werden. Die Ausgestaltung des Strategieplans und insbesondere der dort zu regelnden ELER-Förderung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

In den Prozess zur Identifizierung der Förderbedarfe in Schleswig-Holstein wurden die Ressorts der Landesregierung und Wirtschafts- und Sozialpartner des aktuellen Landesprogramms ländlicher Raum einbezogen. Dazu gehörten unter anderem der Schleswig-Holsteinische Landkreistag und der  Schleswig-Holsteinische Gemeindetag. 
Für den Nachfolgefonds des Europäischen Meeres- und Fischereifonds wird es wie in den vergangenen Förderperioden nur ein einziges deutschlandweit gültiges Operationelles Programm geben. Da die spezifische Fondsverordnung voraussichtlich erst im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet wird, kann das deutsche Operationelle Programm auch erst im Laufe des nächsten Jahres fertiggestellt und genehmigt werden. 

Das Operationelle Programm muss für den Bund und alle teilnehmenden Bundesländer mit ihren doch sehr unterschiedlichen Fischereistrukturen passend sein: von der Krabbenfischerei der Nordsee bis zur bayerischen Karpfenteichwirtschaft. Daher wird es möglichst allgemein gehalten. Die spezifische Ausgestaltung in jedem Bundesland wird dann über die jeweiligen Landesförderrichtlinien geregelt.

Im Rahmen der Erstellung des deutschen Operationellen Programms werden die Wirtschafts- und Sozialpartner einbezogen. Die schleswig-holsteinischen Wirtschafts- und Sozialpartner sind entweder unmittelbar oder über ihre jeweiligen Bundesverbände daran beteiligt.

Eine vollumfängliche Beteiligung der schleswig-holsteinischen Verbände und der Kommunen in Schleswig-Holstein erfolgt dann ganz konkret noch einmal bei der Neufassung der konkretisierenden Landesförderrichtlinien.

Ein Schwerpunkt in Schleswig-Holstein wird wieder in der Förderung der Fischwirtschaftsgebiete liegen, wo lokale Fischerei-Aktionsgruppen nach dem Bottom up-Prinzip selbst über Projekte entscheiden.   

Anrede,

zusammenfassend kann man daher sagen: Die Beteiligung relevanter Akteure und der Politik findet statt und wird auch weiterhin stattfinden. Das schließt selbstverständlich auch den Landtag mit seinen Fachausschüssen ein.

Momentan prägen Unsicherheiten die Diskussion. Seien Sie aber versichert, dass die Landesregierung alles ihr Mögliche tut, um eine möglichst gute Förderung für unser Land zu sichern.

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