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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Modellprojekte



Letzte Aktualisierung: 25.05.2023

Das Modellprojekt ist in eine neue Förderperiode gegangen: 01.01.2023 - 31.12.2025.

Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat eine Reihe von Projekten aufgelegt, die schwerbehinderten Menschen dabei helfen, eine Stelle auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu finden und zu behalten. Je nach Bedarf werden die Bausteine Beratung und Begleitung, Schulung und Finanzierung eingesetzt. Ziel aller Modellprojekte ist die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung.

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Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv

Das Projekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ finanziert den Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Beschäftigungsprojekten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

So können beispielsweise Arbeitgeber*innen, die Personen aus der genannten Zielgruppe einstellen, über maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des Arbeitgeberbruttos sowie zusätzlich eine Prämie erhalten.

Das Projekt besteht aus folgenden Modulen:

Die Leistungen werden finanziert aus der Ausgleichsabgabe und der Eingliederungshilfe. Der Antrag für den Lohnkostenzuschuss des Arbeitgebers wird bei den Trägern der Eingliederungshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten gestellt. Dort sind auch weitere Informationen zum Projekt zu erfragen. Der Antrag auf Bewilligung einer Prämie für ein Ausbildungsverhältnis ist beim Integrationsamt Schleswig-Holstein zu stellen.

Genauere Informationen können den Handlungsleitlinien entnommen werden: Handlungsleitlinien für das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ 2023-2025

Darüber hinaus können weitere Leistungen finanziert werden wie

  • behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • technische Arbeitshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Qualifizierung
  • Unterstützung durch den Integrationsfachdienst

handicap Schleswig-Holstein

handicap Schleswig-Holstein ist eine Beratungsstelle für die Interessenvertretungen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben.

Zu den Themen der Beratung gehören unter anderem

  • die Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung
  • der Erhalt von Arbeitsplätzen
  • die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Informationen über die sozialrechtlichen Grundlagen
  • der Aufbau und die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung.

Bei konkreten Problemen bietet die Beratungsstelle begleitendes Fallmanagement an. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.

Das Projekt wird vom Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.

Zur Webseite der Beratungsstelle handicap Schleswig-Holstein

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