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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Förderprogramme

Letzte Aktualisierung: 11.10.2022

Corona-Teilhabe-Fond

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen den Corona-Teilhabe-Fond eingerichtet. Bei dem Corona-Teilhabe-Fond handelt es sich um eine sogenannte Billigkeitsleistung, die den Ausgleich von Schäden, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, vorsieht.

Die zweite Antrags- und Förderphase ist am 31.05.2021 ausgelaufen. Aus diesem Grunde können keine weiteren Anträge auf Liquiditätsbeihilfe beim Integrationsamt Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Schlussrechnung im Corona-Teilhabe-Fond

Der Corona-Teilhabe-Fond befindet sich aktuell in der Phase der Schlussrechnung.

Das für die Schlussrechnung benötigte Antragsformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link, auf der Internetseite der BIH. Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden dies unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an das Integrationsamt. Die erforderlichen Unterlagen und die Frist zur Einreichung der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und ihrem Aufforderungsschreiben zur Einreichung der Schlussrechnung.

Antragsformular Schlussrechnung BIH

Integrationsämter - Antrag für den Corona-Teilhabe-Fonds (integrationsaemter.de)

Den Vordruck „ergänzende Unterlage Einnahmen und Fixkosten“ laden Sie bitte unter dem nachfolgenden Link herunter und verwenden diesen bitte im Rahmen der Schlussrechnung.

Vordruck ergänzende Unterlage Einnahmen und Fixkosten

Ergänzende Unterlage zur Schlussrechnung Corona-Teilhabe-Fonds

Bei Rückfragen senden Sie bitte eine Mail an Antrag.INA@sozmi.landsh.de .

Die Datenschutzhinweise zum Antrag auf Liquiditätsbeihilfe aus dem Förderprogramm des Bundes zur Gewährung von Billigkeitsleistungen an Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen zum Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Verfahrenshinweise zur Sicherung der Arbeitsentgelte von Werkstattbeschäftigten

Hier finden Sie die Empfehlungen des Integrationsamtes zur Umsetzung der Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung und das Antragsmuster auf Leistungen zur Kompensation gesunkener Arbeitsentgelte gem. § 14 Abs. 1 Nr. 7 SchwbAV.

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2021 vollständig ausgefüllt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über den Link zu stellen. Später eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Nachweis über die Verwendung der Zuweisung

Die Verwendung der Zuweisung ist bis zum 30.06.2022 nachzuweisen. Zum Hochladen des Verwendungsnachweises in die dDatabox nutzen Sie bitte diesen Link.

Ergänzende Informationen

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