KIEL. Die Landesregierung hat heute (24. Mai) die Testpflichten für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten angepasst und die weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert. Geimpfte / genesene Mitarbeitende müssen sich künftig nicht mehr anlasslos testen lassen, sondern nur noch dann, wenn ein typisches Symptom einer Corona-Infektion vorliegt. Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen außerdem für externe Personen, die keinen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen können, keine Testangebote mehr vorhalten.
Die Verordnung tritt zum 29. Mai in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 26. Juni 2022 außer Kraft. Der Verordnungstext im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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