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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Corona-Bekämpfungsverordnung: Änderungen der Testvorgaben in der Pflege

Letzte Aktualisierung: 24.05.2022

KIEL. Die Landesregierung hat heute (24. Mai) die Testpflichten für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten angepasst und die weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert. Geimpfte / genesene Mitarbeitende müssen sich künftig nicht mehr anlasslos testen lassen, sondern nur noch dann, wenn ein typisches Symptom einer Corona-Infektion vorliegt. Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen außerdem für externe Personen, die keinen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen können, keine Testangebote mehr vorhalten.

Die Verordnung tritt zum 29. Mai in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 26. Juni 2022 außer Kraft. Der Verordnungstext im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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