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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Land veranlasst Testung auf SARS-CoV-2 der vollständigen Belegschaften von Schlachthöfen in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 08.05.2020

KIEL. Gesundheitsminister Heiner Garg  hat heute (8. Mai) veranlasst, dass in großen Schlachtbetrieben in Schleswig-Holstein, sofern noch nicht geschehen, eine vollständige Testung der Belegschaft (inklusive Subunternehmer) auf SARS-CoV-2 durch das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich vorgenommen wird. Sollten die Beschäftigten in Werkswohnungen oder diesen ähnlichen privaten Gemeinschaftsunterkünften leben und dort weitere nicht im Schlachthof angestellte Personen wohnen, sind diese ebenfalls zu testen. Zudem sind weitergehende Tests für Erntehelfer in Vorbereitung in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte.

Gesundheitsminister Heiner Garg: "Alle Beteiligten müssen ihren Teil dazu beitragen, dass wir die eingeleiteten Lockerungen verantworten können. Schleswig-Holstein wird mit Nachdruck und Konsequenz die notwendigen Maßnahmen verfolgen. Dazu gehören Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung und umfangreiche Tests durch die Gesundheitsämter vor Ort. Aber auch jeder einzelne Mensch und alle Unternehmen müssen durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen, Abstandregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin zum Infektionsschutz aller beitragen".

Die gestiegene Anzahl von Corona-Infektionen im Kreis Steinburg und damit die Überschreitung des von Bund und Ländern festgelegten Werts für Neuinfektionen sind derzeit auf ein lokal begrenztes Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einem Schlachthof zurückzuführen. Wie auch von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgesehen, hat das Kreisgesundheitsamt daher vor Ort entsprechende Maßnahmen eingeleitet und wird diese weiterverfolgen.

Der MPK-Beschluss sieht ausdrücklich vor, bei lokalisierten und eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in Einrichtungen, dass die zu treffenden Maßnahmen und Beschränkungen sich nur auf diese Einrichtung beziehen. Dazu gehört insbesondere die Kontaktnachverfolgung und die Anordnung von strengen Quarantänemaßnahmen.

"Es gilt, das Geschehen mit höchster Wachsamkeit zu verfolgen und die entsprechenden Maßnahmen konsequent umzusetzen. Das Prozedere der regionalen Bekämpfung ist geübte Praxis nach dem Infektionsschutzgesetz auch unabhängig von dem Coronavirus und wird auch bei anderen Ausbrüchen angewendet", so Heiner Garg. Die bewährte Praxis der Maßnahmen vor Ort bei eingrenzbaren Geschehen haben Bund und Länder mit dem Beschluss in dieser Woche unterstrichen.

Zur Information:

Die "7-Tage-Inzidenzen" sind online verfügbar im Dashboard des RKI (aktueller Browser erforderlich) unter: https://corona.rki.de

Der Weg dorthin ist folgender:

  • oben rechts Button "Landkreise" auswählen,
  • danach oben rechts im Dropdown-Menü Bundesländer "Schleswig-Holstein" auswählen (dann werden dazu auf der linken Seite die Kreise in SH mit Angaben zu Fällen und Todesfällen sichtbar)
  • danach unter der Karte den Button "Aktivität über 7 Tage/100.00 Einwohner" auswählen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de  |  Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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