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Amt für Planfeststellung
Verkehr
: Thema: Ministerien & Behörden

Amt für Planfeststellung Verkehr

Das Amt für Planfeststellung Verkehr (kurz: APV) ist die zuständige Behörde für Planfeststellung und Anhörung bei Anträgen von Bauvorhaben oder Änderungsvorhaben von Infrastrukturprojekten.

Letzte Aktualisierung: 13.02.2023

Das APV ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.

Es ist zuständig für Anträge betreffend den Bau oder die Änderung von

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen,
  • Flughäfen,
  • Betriebsanlagen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
  • sowie Straßenbahnen und Häfen.

Betriebsflächen nicht bundeseigener Eisenbahnen

Das APV ist die zuständige Behörde für Anträge, die sich auf Grundstücke einer nichtbundeseigenen Eisenbahn beziehen.

Als Planfeststellungsbehörde entscheidet das APV auch über Anträge auf Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Planungs- und Nutzungsvorbehalts von nicht bundeseigenen Eisenbahnbetriebsflächen gem. § 23 AEG.

Freistellung von Bahnbetriebszwecken

Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen

Für Bau- oder Änderungsvorhaben an Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Das Amt für Planfeststellung Verkehr ist die zuständige Anhörungsbehörde, wenn die Pläne vor dem 6. Dezember 2020 eingereicht wurden. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 3 BEVVG.

www.eba.bund.de

Frühzeitige Information

Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde empfiehlt Antragstellern, die Öffentlichkeit von ihrem Vorhaben frühzeitig (d.h. möglichst vor Antragstellung) zu informieren.

Planfeststellungsverfahren

Bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten findet in der Regel ein Planfeststellungsverfahren statt.

Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren ist das Kernelement der öffentlichen Beteiligung.

Online-Portal BOB-SH

Informationen und Unterlagen zu Verfahren des Amtes für Planfeststellung Verkehr

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