Denkmallisten
Aufgrund der Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale vom 10. Juni 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-11-6) sind alle Denkmale mit besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sowie Schutzzonen (sogenannte Grabungsschutzgebiete) in Form einer Liste zu führen und zu veröffentlichen.
Grabungsschutzgebiete sind Schutzzonen, die aufgrund ihres einzigartigen Bodenarchivs in Form seltener archäologischer Befunde oder solcher von wissenschaftlich hohem Wert, vor einer Zerstörung zu bewahren sind.