Navigation und Service

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden

Informationen für Sondengängerinnen und Sondengänger in Schleswig-Holstein

Informationen für Sondengängerinnen und Sondengänger in Schleswig-Holstein

FAQs und Rechtliches

FAQs und Rechtliches

Wird generell für das Suchen mit einem Metalldetektor eine Genehmigung benötigt?


Nach § 12 Abs. 2 Satz 5 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) für Schleswig-Holstein ist die Prospektion mit einem Metalldetektor grundsätzlich genehmigungspflichtig:

„Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein.“

Ein Metalldetektor gilt als ein solches Mess- und Suchgerät und daher ist immer eine Genehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise die Polizei und den Kampfmittelräumdienst, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften berechtigt sind, Metallsuchgeräte einzusetzen.

Wichtig ist, dass die Anwendung dieser Rechtsnorm nicht auf bestimmte Bereiche wie bekannte Kulturdenkmale oder spezielle Schutzzonen beschränkt ist, wie in den Hintergrundinformationen erläutert wird. Das ALSH legt je nach Ort des beabsichtigten Einsatzes von Metalldetektoren unterschiedliche Anforderungen an die Sachkunde fest.

Grundsätzlich ist zwischen der Suche an Badestränden und außerhalb von Badestränden zu unterscheiden.

Welche Regelungen sind für die Suche mit einem Metalldetektor an Badestränden zu beachten?


Für die Suche an ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee sowie an Binnenseen ist zwar eine Genehmigung, jedoch kein spezieller Nachweis der Sachkunde erforderlich (siehe Strandsuchgenehmigungen).

Es ist wichtig zu beachten, dass denkmalrechtliche Genehmigungen des ALSH grundsätzlich immer erteilt werden, unabhängig von Rechten Dritter wie Betretungsrechten oder Eigentumsrechten an gefundenen Gegenständen, sofern diese nicht herrenlos sind. Es kann jedoch vorkommen, dass die Suche mit einem Metalldetektor an bestimmten Badestränden oder Strandabschnitten zu bestimmten Zeiten unerwünscht oder sogar verboten ist. Diese Entscheidung liegt bei den Eigentümern oder Pächtern und nicht beim ALSH.

Wird dennoch ein archäologischer Fund aus dem Strandsand geborgen, auch wenn er nicht mehr in seinem ursprünglichen Zusammenhang steht, gilt die gesetzliche Meldepflicht (siehe unten).

Welche Regelungen sind für die Suche mit einem Metalldetektor außerhalb der Strände zu beachten?


Die Suche außerhalb der Badestrände ist denkmalrechtlich grundsätzlich nur zulässig, wenn ein entsprechender Sachkundenachweis (= Teilnahme am Zertifizierungskurs) vorliegt.

Die Gründe dafür wurden bereits in den Hintergrundinformationen erläutert (siehe Hintergrundinformationen). Archäologische Fundstellen sind nicht an heutige Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse gebunden. Es ist daher unerheblich, ob die Suche auf öffentlichem oder privatem Grund geplant ist. Eine eventuell bereits erteilte Erlaubnis des Grundstückseigentümers ersetzt nicht die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung.

Bei erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungskurses des ALSH (siehe Zertifizierungskurse) oder vergleichbaren Sachkundenachweisen anderer Bundesländer (ggf. mit zusätzlicher Schulung in Teilbereichen) können denkmalrechtliche Genehmigungen für die Suche auf landwirtschaftlich genutzten Flächen unabhängig von Rechten Dritter (Betretungsrechte etc.) erteilt werden.

Die Suche in Wäldern, auf geschützten archäologischen Kulturdenkmalen, in Grabungsschutzgebieten und unter Wasser wird grundsätzlich nicht genehmigt! Selbst geschulte Sondengängerinnen und Sondengänger dürfen dies nur unter fachlicher Begleitung des ALSH.

Welche Regelungen sind für die sogenannte Auftragssuche zu beachten?


Die "Auftragssuche" bezieht sich auf die Suche nach verlorenen oder nicht herrenlosen Gegenständen, deren Eigentümer ermittelt werden können oder bekannt sind, wie z. B. verlorene Eheringe, Schlüsselbunde, Teile landwirtschaftlicher Geräte, Familienschätze oder das Auffinden und Entfernen von Metallschrott im Boden eines Grundstücks, oft unter Verwendung eines Metalldetektors. Diese Aktivitäten sind in der Regel genehmigungspflichtig, es sei denn, sie sind nicht invasiv oder gefährden archäologische Stätten nicht. In solchen Fällen können Genehmigungen nach sorgfältiger Einzelfallprüfung problemlos erteilt werden.

Der Feldblockfinder des öffentlich zugänglichen Geoportals SH zeigt in dieser Abbildung eine farblich markierte Fläche in einem Luftbild.
Feldblockfinder des öffentlich zugänglichen Geoportals SH

Für eine zügige Bearbeitung ist es jedoch erforderlich, dass Sie uns den Ort des Detektoreinsatzes präzise beschreiben, indem Sie das betreffende Flurstück angeben. Verwenden Sie hierzu einfach den Feldblockfinder des öffentlich zugänglichen Geoportals SH:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/index.html?lang=de#/

Über das Bedienfeld „Karteninhalt“ (unten links) können Sie unter „Grundkarten“ zwischen verschiedenen Hintergrundkarten und Luftbildern wechseln. Mit einem Klick auf das betreffende Flurstück erhalten Sie die für uns relevante Information der Flurstücks_ID (siehe Abbildung). Diese geben Sie bitte in Ihrem formlosen Antrag mit an.

In den letzten Jahren haben wir regelmäßig Anfragen zur Suche nach verlorenen Gegenständen erhalten. Wir vermitteln gerne an erfahrene Mitglieder der Detektorgruppe Schleswig-Holstein, die bereits vielen Menschen in solchen Situationen geholfen haben.

Welche Gegenstände sind Kulturdenkmale und müssen gemeldet werden?


Gemäß § 15 des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein (DSchG SH) besteht eine allgemeine Meldepflicht für das Entdecken von Kulturdenkmalen (= auch Funde, siehe unten). Dies erfordert die unverzügliche unmittelbare Benachrichtigung der oberen Denkmalschutzbehörde, das kann auch über die Gemeinde erfolgen. Darüber hinaus kann das ALSH unabhängig vom Eigentumsrecht eine zeitweilige Herausgabe von Funden zur wissenschaftlichen Untersuchung verlangen.

Kulturdenkmale, wie in § 2 Abs. 2 DSchG SH definiert, sind historische Objekte, Gruppen von Objekten oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erforschung oder Bewahrung wegen ihres historischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder landschaftsprägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Sie können beweglich oder unbeweglich sein und umfassen insbesondere Baudenkmale, archäologische Fundstücke und Bodendenkmale.

Archäologische Denkmale im Sinne des Gesetzes sind solche, die sich im Boden, in Mooren oder Gewässern befinden oder befanden und Aufschluss über die Vergangenheit des Menschen geben können, einschließlich dinglicher Zeugnisse wie Bodenveränderungen und Spuren von Pflanzen und Tieren.

Die Kategorie beweglicher archäologischer Kulturdenkmale umfasst wissenschaftlich bedeutsame Funde aus verschiedenen historischen Epochen, von der Steinzeit bis in die Neuzeit. In den letzten Jahren hat sich die zeitgeschichtliche Archäologie etabliert, die mit archäologischen Methoden die jüngere Vergangenheit erforscht, darunter militärische Lagerstätten und Schlachtfelder des 19. Jahrhunderts oder Überreste aus der Zeit des Dritten Reiches.

Die Rechtsprechung bestätigt, dass militärische Funde, wie Militaria aus den Weltkriegen, als Kulturdenkmale eingestuft werden können, die genaue Klassifizierung hängt jedoch vom Einzelfall ab und obliegt in erster Linie den zuständigen Denkmalschutzbehörden. Darüber hinaus können auch jüngere bewegliche und unbewegliche Zeugnisse abgeschlossener historischer Epochen, einschließlich des Kalten Krieges, als Kulturdenkmale gelten.

Munitionsteile und Waffen(-teile) unterliegen als Kampfmittel der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012). Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen (§ 5 KampfmV SH 2012). Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein!

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz?


Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit (§ 18 DSchG SH) oder als Straftat (§ 19 DSchG SH) geahndet werden.

Es wird ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung ein Metalldetektor verwendet.

  • Dies stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Genehmigungspflichten des Denkmalschutzgesetzes dar. Bei Fahrlässigkeit ist dies eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Satz 2) und die verwendeten Geräte können eingezogen werden (§ 18 Abs. 3), bei Vorsatz ist dies eine Straftat (§19 Abs. 1 Satz 2) und die verwendeten Geräte sollen eingezogen werden (§ 19 Abs. 2).


Es wird ein Kulturdenkmal entdeckt, aber dem ALSH nicht gemeldet.

  • Wer ein Kulturdenkmal entdeckt oder findet und der gesetzlichen Meldepflicht (s. o.) nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Satz 3).
    Ordnungswidrig handelt auch, wer wider besseres Wissen 1. unrichtige Angaben macht oder 2. unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt (§ 18 Abs. 2), um ein Tätigwerden der Denkmalschutzbehörden nach Maßgabe dieses Gesetzes zu erwirken oder zu verhindern.

Strandsuchgenehmigungen

Strandsuchgenehmigungen

Ergänzende Informationen zum Magnetangeln : Datum

Magnetangeln

Zertifizierungskurse am ALSH

Zertifizierungskurse am ALSH

Wann und wo finden die Kurse statt?

Wann und wo finden die Kurse statt?

Die Zertifizierungskurse für die Genehmigung zur Verwendung eines Metalldetektors (Erlangung des Sachkundenachweises) finden zweimal jährlich zu festen Terminen im ALSH in Schleswig statt.

Wie kann ich einen Platz im Kurs bekommen?

Wie kann ich einen Platz im Kurs bekommen?

Ab 2024 werden die Plätze über ein Ticketsystem hier auf der Website vergeben. Die Anmeldung erfolgt dann über eine Eingabemaske (siehe unten), wenn die verfügbaren Plätze ausgeschöpft sind, wird die Anmeldung bis zum nächsten Kurs geschlossen. Die Freischaltung der Anmeldemaske wird regelmäßig etwa eine Woche vorher auf der Website bekannt gegeben werden.

Hinweis: Der Zertifizierungskurs für Sondengängerinnen und Sondengänger stellt ein Service-Angebot (ohne Rechtsanspruch) des ALSH für die Erlangung der für eine Suchgenehmigung erforderlichen fachlichen Eignung dar.

Zertifizierungskurse am ALSH

Wann und wo finden die Kurse statt?

Wann und wo finden die Kurse statt?

Die Zertifizierungskurse für die Genehmigung zur Verwendung eines Metalldetektors (Erlangung des Sachkundenachweises) finden zweimal jährlich zu festen Terminen im ALSH in Schleswig statt.

Wie kann ich einen Platz im Kurs bekommen?

Wie kann ich einen Platz im Kurs bekommen?

Ab 2024 werden die Plätze über ein Ticketsystem hier auf der Website vergeben. Die Anmeldung erfolgt dann über eine Eingabemaske (siehe unten), wenn die verfügbaren Plätze ausgeschöpft sind, wird die Anmeldung bis zum nächsten Kurs geschlossen. Die Freischaltung der Anmeldemaske wird regelmäßig etwa eine Woche vorher auf der Website bekannt gegeben werden.

Hinweis: Der Zertifizierungskurs für Sondengängerinnen und Sondengänger stellt ein Service-Angebot (ohne Rechtsanspruch) des ALSH für die Erlangung der für eine Suchgenehmigung erforderlichen fachlichen Eignung dar.

Weiterführende Informationen zum Schleswiger Modell

Anmeldung

Anmeldung

Für den Zertifizierungskurs im Frühjahr 2024 sind keine Plätze mehr frei! : Datum

Der nächste Zertifizierungskurs findet im Herbst 2024 statt. Der Termin für die Anmeldung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Detektorfunde



Letzte Aktualisierung: 29.01.2024

Exemplarisches Spektrum von Detektorfunden der Detektorgruppe Schleswig-Holstein aus den Jahren 2006 bis 2014 Quelle: ALSH

Kontakt Christoph Unglaub

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Außenstelle Bad Segeberg

Jasminstraße 4, 23795 Bad Segeberg

Kontakt Jan Fischer

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon