Oberverwaltungsgericht Schleswig
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Vor den Verwaltungsgerichten können alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ausgetragen werden, die nicht anderen Gerichten zugewiesen sind (wie z.B. den Sozialgerichten, dem Finanzgericht oder auch den Verfassungsgerichten). Die hier zu führenden Verfahren dienen dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der behördlichen Verwaltung.
Die Verwaltungsgerichte sind gegenwärtig vor allem für folgende Sachgebiete zuständig:
- Ausländer- und Asylrecht
- Ausbildungsförderung
- Schul-, Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht
- kommunale Abgaben (Steuern, Beiträge und Gebühren)
- Baurecht
- Beamtenrecht, Personalvertretungssachen und bestimmte Disziplinarangelegenheiten
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Gesundheitsrecht
- Immissionsschutz
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
Außerdem ist bei dem Verwaltungsgericht das Berufsgericht für Heilberufe und bei dem Oberverwaltungsgericht der Berufsgerichtshof für Heilberufe als Rechtsmittelinstanz errichtet.
Das Verwaltungsgericht ist in diesen Streitigkeiten regelmäßig die erste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht ist für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig. Größere Vorhaben (z.B. nach dem Atomgesetz oder der Bau und die Errichtung von Kraftwerken, Flugplätzen, großen Abfallverbrennungsanlagen) werden erstinstanzlich vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Für Infrastrukturvorhaben in Form von Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren z.B. für Bundesfernstraßen oder Bundeswasserstraßen ist entweder auch das Oberverwaltungsgericht oder gleich das Bundesverwaltungsgericht in erster (und hier auch letzter) Instanz zuständig.