Hier werden (unter anderem) alle privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt, zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Privatpersonen wie Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer.
Das Oberlandesgericht in Schleswig
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Die ordentlichen Gerichte sind außer für die Zivilsachen auch für Strafverfahren und für eine Reihe von Verfahren zuständig, die man Verfahren der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" nennt: Das sind zum Beispiel Verfahren nach dem Betreuungsgesetz oder Erbscheinsverfahren oder Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft. Außerdem kann die Bundesanwaltschaft Staatsschutzverfahren und solche mit terroristischem Hintergrund hier erstinstanzlich anklagen.
Landgerichte
Die Landgerichte sind in I. Instanz unter anderem für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,00 € zuständig. In II. Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks.
Präsidialgerichte Kiel und Lübeck