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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein


Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in Schleswig-Holstein das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2015

Oberverwaltungsgericht Schleswig
Oberverwaltungsgericht Schleswig

Sie haben beide ihren Sitz in Schleswig. Ein eigenes Oberverwaltungsgericht besteht seit 1991, vorher war das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg auch für Schleswig-Holstein zuständig. Höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.

Vor diesen Gerichten können öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ausgetragen werden. Diese Verfahren dienen dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Dabei kann es sich beispielsweise (diese Aufzählung ist nicht abschließend) um Fälle aus dem Ausländer- und Asylrecht, der Ausbildungsförderung, dem Schul-, Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht, dem Abgaben-, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Gesundheitsrecht sowie dem Immissionsschutz- und Wirtschafts- verwaltungsrecht handeln. Die Gerichte sind auch in Personalvertretungssachen tätig und haben über bestimmte Disziplinarangelegenheiten zu entscheiden. Außerdem ist bei dem Verwaltungsgericht das Berufsgericht für Heilberufe und bei dem Oberverwaltungsgericht der Berufsgerichtshof für Heilberufe als Rechtsmittelinstanz errichtet.

Das Verwaltungsgericht ist im Normalfall in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten die erste Instanz und für das gesamte Gebiet des Landes Schleswig-Holstein örtlich zuständig.

Das Oberverwaltungsgericht ist für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig und hat als erste Instanz über Streitigkeiten zu entscheiden, die bestimmte Großvorhaben (nach dem Atomgesetz, Kraftwerke, Flugplätze, große Abfallverbrennungsanlagen, große Planfeststellungsverfahren und andere) betreffen.

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