Navigation und Service

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Eilfälle


Für Rechtsschutz in unaufschiebbaren Eilfällen gibt es besondere Vorkehrungen.

Letzte Aktualisierung: 14.10.2023

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht bearbeitet unaufschiebbare Rechtschutzersuchen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Die nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Kammer wird sich bereithalten, wenn diese frühzeitig anhängig gemacht und entsprechend angekündigt werden. Behörden, die kurzfristige, in Wochenenden oder Feiertage wirkende Maßnahmen beabsichtigen, werden gebeten, von der Möglichkeit der Hinterlegung einer Schutzschrift Gebrauch zu machen.


Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht gewährleistet in Eilfällen Rechtsschutz auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senat wird sich bereithalten, wenn ihm Anträge angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet.

In aller Regel handelt es sich hierbei um Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. In solchen Fällen wird gebeten, bereits frühzeitig, spätestens bis 16.00 Uhr (freitags 15.30 Uhr), das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und den Prozessgegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechtsmittel gegen die ergangene oder voraussichtlich noch ergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts telefonisch zu unterrichten.

Eine reguläre Durchsicht der Eingänge des Oberverwaltungsgerichts findet an Werktagen nach Dienstschluss, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember nicht statt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon