Am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wird als zusätzliches Verfahren zur Streitschlichtung Mediation beim Güterichter angeboten.
Mediation beim Güterichter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist Mediation im Rechtsmittelverfahren. Es liegt bereits ein – erstinstanzliches – Urteil oder ein erstinstanzlicher Beschluss vor und ein Beteiligter oder mehrere Beteiligte des Verfahrens haben Rechtsmittel eingelegt.
Insofern ist beim Oberlandesgericht die Ausgangslage etwas anders als in der überwiegenden Zahl der Verfahren bei den schleswig-holsteinischen Amts- und Landgerichten, in denen es bei einer erfolgreichen Mediation beim Güterichter gar nicht mehr zu einer Entscheidung kommt.
Gleichwohl bietet sich auch in vielen der bei dem Oberlandesgericht anhängigen Fällen die Durchführung einer Mediation beim Güterichter an.