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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist höchstes Gericht des Landes Schleswig-Holstein in Zivil- und Strafsachen. Es ist im vierstufigen Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland unter dem Bundesgerichtshof angesiedelt.
Das Oberlandesgericht ist vor allem Rechtsmittelgericht. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der vier schleswig-holsteinischen Landgerichte in Zivilsachen sowie der 22 Amtsgerichte in Familiensachen und in Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Nachlasssachen, Registersachen, Landwirtschaftssachen). Eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts in Zivilsachen ist nur in eher seltenen Ausnahmefällen gegeben, so etwa für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, für Freigabeverfahren nach dem Aktiengesetz oder für Klagen auf Entschädigung gegen das Land wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht insbesondere Revisionsinstanz für Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte und Beschwerdeinstanz für Beschlüsse der Landgerichte z.B. in Strafvollstreckungssachen. In Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte. Weiter obliegt den Strafsenaten die Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft von mehr als sechs Monaten.
Beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bestehen achtzehn Zivilsenate, die regelmäßig mit drei, teilweise auch mit vier Richterinnen oder Richtern besetzt sind. Davon sind fünf Senate zugleich auch als Familiensenate und zwei als Strafsenate eingerichtet.
Neben diesen Rechtsprechungsaufgaben nimmt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Verwaltungsaufgaben wahr. Es trägt im Bereich der Gerichtsverwaltung die Verantwortung für die vier Landgerichte (Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck) und 22 Amtsgerichte des Landes Schleswig-Holstein. Neben den klassischen Bereichen Haushalt und Personalangelegenheiten gehören zu den zahlreichen Verwaltungsangelegenheiten vor allem die Fortbildung im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst, der Geschäftsbetrieb des Justizprüfungsamtes, das für die Durchführung der Ersten juristischen Prüfung zuständig ist, die Ausbildung des juristischen Nachwuchses (Referendarinnen und Referendare), die Notarangelegenheiten sowie die Bearbeitung von gegen das Land Schleswig-Holstein gerichteten Amtshaftungsansprüchen.