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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte
Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig. In den zwölf Senaten des Gerichts wirken 18 Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.