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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Personalentwicklungskonzept für Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es seit Januar 2017 ein aus der Justiz selbst heraus erarbeitetes einheitliches Personalentwicklungskonzept für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft.

Letzte Aktualisierung: 14.12.2018

Dabei geht es nicht um individuelle Karriere- und Beförderungsplanung, sondern um systematische Förderung aller. Im Konzept werden deshalb insbesondere Kompetenzen beschrieben, die mit Hilfe von konkret benannten Personalentwicklungsinstrumenten (wie Fortbildungen, Personalgesprächen) (weiter)entwickelt werden können, um die Qualität der in der Justiz geleisteten Arbeit zu heben und die Motivation der dort Tätigen zu stärken.

Personalentwicklungskonzept für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein  (PDF, 301KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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