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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Interessenbekundung für medizinische Sachverständige

Haben Sie Interesse daran, an einem unserer Sozialgerichte gutachterlich tätig zu werden?

Letzte Aktualisierung: 14.12.2018

Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein ist in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten auf die Unterstützung durch medizinische Sachverständige angewiesen. Sachverständige in der Sozialgerichtsbarkeit sind an den vier Sozialgerichten des Landes (Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig) und am Landessozialgericht (Schleswig) tätig in Verfahren aus den Rechtsgebieten der

  • Rentenversicherung (z.B. bei Erwerbsminderungsrenten)
  • Unfallversicherung (z.B. Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle)
  • Schwerbehinderung (Grad der Behinderung, besondere Merkzeichen)
  • Krankenversicherung (z.B. Dauer der AU, begehrte medizinische Eingriffe beispielsweise zur Gewichtsreduktion)
  • Versorgungsrecht (z.B. Opferentschädigung)
  • Pflegeversicherung (z.B. Pflegestufe)

Von der Aussage der/des Sachverständigen beispielsweise zum Leistungsvermögen eines Versicherten im Rahmen der Prüfung seiner beantragten, aber vom Rentenversicherungsträger abgelehnten Erwerbsminderungsrente hängt der Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend ab.

Falls Sie Interesse an einer Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter haben, senden Sie uns gerne eine kurze Bewerbung zu. Um Ihnen dies zu erleichtern und einen Blick darauf zu lenken, welche Fragen für uns von Interesse sind, haben wir unten ein Formular zur Interessenbekundung eingestellt, das Sie gerne für Ihre Bewerbung nutzen können.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an das

Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
E-Mail: verwaltung@lsg.landsh.de
Fax: 04621 86 - 1025

Ihre Bewerbung wird von hier aus an das für Sie relevante Gericht oder die relevanten Gerichte weitergeleitet.

Formular Interessenbekundung für medizinische Sachverständige  (PDF, 218KB, Datei ist barrierefrei)

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