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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Elektronische Behördenakten

Akteneinsicht in elektronische Verwaltungsakten der Leistungsträger

Letzte Aktualisierung: 07.10.2020

Zahlreiche Verwaltungs- und Leistungsträger führen bereits elektronische Akten. Sie sind regelmäßig als Beklagte am Verfahren beteiligt. Auch hier erfolgt zunehmend eine Umstellung von Papier auf digitale Aktenhaltung. Sie werden nun auch zunehmend in elektronischer Form dem Gericht übermittelt.

Diese im gerichtlichen Verfahren beigezogenen Verwaltungsakten werden fast ausschließlich im Format PDF übermittelt.

Dies geschieht entweder als

  • eine PDF, in dem sich alle Seiten der Verwaltungsakte befinden, oder
  • mehrere einzelne PDFmit einem so genannten Strukturdatensatz entsprechend den Vorgaben des XJustiz-Datensatzes.

Für die Akteneinsicht werden die Verwaltungsakten vom Sozialgericht über die im elektronischen Rechtsverkehr zulässigen Wege (zB. beA, EGVP, De-Mail, nicht per einfacher E-Mail) an die Beteiligten übermittelt. Nimmt ein Beteiligter nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil, so wird er zukünftig im Gericht an einem Computer Akteneinsicht nehmen können. Auf Antrag kann ein Ausdruck der Verwaltungsakte oder ein Datenträger mit der elektronischen Verwaltungsakte angefertigt werden. Hierfür werden Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben (0,50 Euro pro Seite für die Seiten 1 bis 50, ab der 51. Seite 0,15 Euro).

Während sich die in einer PDF-Datei übermittelte Verwaltungsakte einfach mit einem gewöhnlichen PDF-Reader lesen lässt, benötigen Sie für die Darstellung mehrerer PDF-Dateien mit Strukturdatensatz ein spezielles Programm.

Informationen hierzu finden sie auf der Homepage ERV Justiz. Auf dortige Anforderung erhalten Sie einen download-Link zu einem kostenfreien Viewer.

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