Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 kommt es bei dem Landgericht Kiel ab sofort zu folgenden Einschränkungen:
Maskenpflicht
Im Landgericht ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (sog. OP-Masken, FFP-2-, KN-95- oder N-95-Masken) verpflichtend.
Die Kantine des Landgerichts Kiel
ist derzeit für Besucher geschlossen.
Zahlstelle
Die Zahlstelle ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Zeugen und Sachverständige reichen Anträge bitte schriftlich ein.
Anwaltsfächer
Anwaltsfächer werden ab dem 29. Juni 2020 wieder bedient.
Zeugeninformationsstelle
Die Zeugeninformationsstelle wird derzeit nicht besetzt.