Amtsgericht Eckernförde
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Amtsgericht Eckernförde
Wichtig:
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. In Rechtssachen, d.h. den Angelegenheiten, die die Zivil-, Familien-, Betreuungs,- Nachlass-, Vollstreckungs- oder Strafabteilung bzw. das Grundbuchamt betreffen, können Anträge und Schriftsätze rechtswirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax oder auf dem Postwege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie auf der Internetseite www.justiz.de.
Downloads:
Sämtliche Formuale finden Sie als Download in den entsprechenden Abteilungen -> zu den Abteilungen
Sprechzeiten:
Die Geschäftsstellen des Amtsgerichts erreichen Sie telefonisch wie folgt:
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
In Nachlasssachen ist immer eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Näheres unter „Abteilungen im Überblick“ im Bereich „Nachlasssachen“.
Auch in anderen Angelegenheiten wird bis auf Weiteres darum gebeten, Termine für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen gegenüber dem Amtsgericht Eckernförde schriftlich zu vereinbaren. Füllen Sie hierfür das nachstehende Formular aus und übersenden es dem Gericht auf dem Postwege. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
In eiligen Fällen können Sie auch telefonisch einen Termin vereinbaren.