Wenn Sie in einem Prozess als Zeuge geladen sind, kommt Ihnen eine große Bedeutung zu. Sie nehmen eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahr, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.
Im Gebäude des Landgerichts Kiel ist eine Informationsstelle für Zeugen in Zivil- und Strafverfahren eingerichtet.
Die Zeugeninformationsstelle wird von Rechtsreferendaren geleistet, die sich freiwillig zu dieser Beratungstätigkeit erklärt haben und beantwortet Ihnen sämtliche Fragen zum Ablauf der Gerichtsverhandlung und Ihrer Aussage. Die Informationsstelle beantwortet Ihre Fragen auf Wunsch auch nachdem der Termin, in dem Sie vernommen worden sind, bereits stattgefunden hat. Die Zeugeninformation kann Ihnen aber keine umfangreiche psychische Unterstützung bieten; sie kann jedoch bei der Suche nach weitergehenden Hilfeeinrichtungen behilflich sein. Sie können auch keine Rechtsberatung erwarten, Sie können jedoch Kontaktinformationen zu vorhandenen Beratungsmöglichkeiten erhalten.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in keinem Falle im Rahmen der Zeugeninformation eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Zeugenaussage, die Sie machen sollen oder die Sie gemacht haben, erfolgen kann.
Die Zeugeninformationsstelle des Landgerichts Kiel ist wie folgt zu erreichen:
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Wochentage
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Telefon
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Landgericht Kiel, Zimmer 142 (Eingang Schützenwall) |
dienstags 13 - 15 Uhr |
Tel. 0431 604-1204 |
In dringenden Fällen können Sie auch während der üblichen Behördendienstzeiten die auf der Ladung angegebene Geschäftsstelle anrufen und dort einen Termin oder einen Rückruf vereinbaren. Ein unmittelbarer Anruf bei der Geschäftsstelle empfiehlt sich zudem, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Ladung haben oder Sie am Termintag, an dem Sie Ihre Aussage machen sollen, verhindert sind.