Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Das Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein hat ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Kiel und fünf Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Das Landesarbeitsgericht ist höchstes Gericht des Landes Schleswig-Holstein in Arbeitsrechtssachen. Es ist als zweite Instanz zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte.
Die Verwaltung untersteht der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts.
Beim Landesarbeitsgericht bestehen 6 Kammern, die jeweils mit einer Berufsrichterin/einem Berufsrichter besetzt sind. Mündliche Verhandlungen werden mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern durchgeführt.
Neben den Rechtsprechungsaufgaben nimmt das Landesarbeitsgericht Verwaltungsaufgaben wahr. Es trägt im Bereich der Gerichtsverwaltung landesweit die Verantwortung für die fünf Arbeitsgerichte.
Anfahrtsbeschreibung
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