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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Vordrucke


Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Klagevordrucke, Ausfüllhinweise und ein Merkblatt zum Herunterladen.

Letzte Aktualisierung: 16.02.2015

Allgemeine Hinweise:

Bitte beachten Sie immer Folgendes:

  • Eine Klage muss immer unterschrieben sein.
  • Eine Klage kann deshalb nicht per E-Mail eingereicht werden.
  • Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.
  • Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein.
  • Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei.

Das für Sie zuständige Arbeitsgericht finden Sie unter der Rubrik Gerichtssuche.

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