Vordrucke
Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie immer Folgendes:
- Eine Klage muss immer unterschrieben sein.
- Eine Klage kann deshalb nicht per E-Mail eingereicht werden.
- Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.
- Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein.
- Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei.
Das für Sie zuständige Arbeitsgericht finden Sie unter der Rubrik Gerichtssuche.