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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Hinweise zu den Entscheidungssammlungen

Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

Die Entscheidungen sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.

Die elektronischen Fassungen der Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein stehen im Internet kostenlos zur Information der Öffentlichkeit zur Verfügung. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Gerichts.

Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts, die in der Dokumentation nicht enthalten sind, können Sie per Mail oder schriftlich bei der Dokumentationsstelle anfordern. Erstinstanzliche Entscheidungen sind direkt bei den jeweiligen Arbeitsgerichten anzufordern. Für die Anforderung ist die Angabe des Aktenzeichens und nach Möglichkeit auch des Datums der gewünschten Entscheidung notwendig.

Die Anforderung von Entscheidungen bedarf keiner besonderen Form. Bitte teilen Sie in jedem Fall Ihre vollständige Postanschrift mit.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Deliusstraße 22, 24114 Kiel

Für die Übersendung der Entscheidungsabdrucke wird gemäß Landesjustizverwaltungskostengesetz (LJVKostG--Landesjustizverwaltungskostengesetz) eine Gebühr in Höhe von 12,50 EURO je Entscheidung erhoben.

Landesrechtsprechungsdatenbank

In der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein im Volltext zur Verfügung. mehr lesen

Streitwerte und Streitwertkatalog

Eine von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingerichtete Streitwertkommission, in der nicht alle Bundesländer vertreten waren, hat einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt. Der Streitwertkatalog ist 2014 erstmals veröffentlicht worden. Er wird seither breit erörtert. Die Debatte ist nicht zu Ende. Die Streitwertkommission setzt den Bearbeitungsprozess fort.

Den aktuellen Streitwertkatalog finden Sie hier.

Der Streitwertkatalog ist nicht rechtsverbindlich und enthält lediglich Empfehlungen für die Praxis. Die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, in dem alle Kammern mit Kostensachen befasst sind, betrachten den Streitwertkatalog als Angebot. Auf dieses Angebot wird punktuell zurückgegriffen. Der Streitwertkatalog wird angewendet, soweit er sich mit der bisherigen Landesrechtsprechung in Kostensachen deckt. Bei Bedarf wird er zum Anlass genommen, die eigene Rechtsprechung zu hinterfragen und ggf. abzuändern und anzupassen.

Streitwertentscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein finden Sie auf der Homepage in der Entscheidungssammlung des Landesarbeitsgerichts unter den dort aufgeführten Links sowie in Juris.

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