Der richterliche Geschäftsverteilungsplan wird jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahrs beschlossen. In diesem wird die Besetzung der Senate bestimmt und die Vertretung geregelt. Des weiteren werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Senate verteilt, so dass bei Eingang einer Sache festgelegt ist, welcher Senat dafür zuständig ist.
Der Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung regelt die funktionelle Zuständigkeit in der Verwaltung.
Sie finden den aktuellen Geschäftsverteilungsplan am Ende der Seite.
Das Organigramm zeigt den organisatorischen Aufbau des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts. Diesen finden Sie ebenfalls am Ende der Seite.