Zentrales Mahngericht
Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
Ausnahmen
- Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.
- So genannte "Altverfahren" (Beantragung vor dem 01.11.2006) werden bei den jeweiligen Amtsgerichten weiter bearbeitet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt "Das Mahnverfahren in Schleswig-Holstein" am Ende der Seite.
Wichtige Information
Seit dem 01.12.2008 gibt es die Verpflichtung der Antragstellung eines "Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids" in nur maschinell-lesbarer Form für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister. Weitere Informationen am Ende der Seite.
Antragsformen
- Softwareprodukte, die zum OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr zugelassen sind.
Eine Übersicht ist ersichtlich unter www.justiz.de oder www.egvp.de
- Online Mahnantrag
- Mit dem Versand per Internet
- oder als Barcode-Antrag
- Belegantrag Mahngericht (PDF 118KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(grüner Vordruck)
Kennzifferanträge
Die Kennziffer enthält - einmal vergeben - sämtliche Daten des Antragstellers beziehungsweise Prozessbevollmächtigten. Sie ist für die Anlieferungsvarianten WEB-DFÜ zwingend notwendig
Hilfestellung und allgemeine Verfahrenshinweise
bei Anträgen:
Telefon: 04621 815-325
bei technischen Fragen und Hinweise
Telefon: 04621 815-326 oder -327
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung