Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze nur rechtswirksam per Telefax, auf dem Postwege oder ab 15.03.2017 über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. mehr lesen