Amtsgericht Niebüll
Zuständigkeiten des Amtsgerichts Niebüll
Datenschutzhinweise in Gerichts- und Verwaltungsverfahren
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Info Zustellungs- und Zwangs- vollstreckungsverfahren
Info Verwaltungsverfahren
© Amtsgericht Niebüll
Dort werden u.a. vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 €, Mietsachen sowie Straf- und Familiensachen verhandelt.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht Niebüll als Insolvenzgericht im Landgerichtsbezirk Flensburg für den eigenen Bezirk zuständig.
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Der Gerichtsbezirk bestimmt den räumlichen Bereich, für den das Amtsgericht Niebüll örtlich zuständig ist.
Der Bezirk umfasst folgende Städte und Gemeinden
Hinweis: Das zentrale Mahngericht Schleswig hat die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das
gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
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Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiter hin genutzt werden muss.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Gerichts finden Sie unter:
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Themen des Amtsgerichts Niebüll von A bis Z
Sprechzeiten für rechtsuchende Bürger
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwochs keine Sprechzeiten in Nachlassangelegenheiten