Zuständigkeit
Zuständigkeiten beim Amtsgericht Lübeck
Die vielfältigen Aufgaben des Amtsgerichts bedingen eine weitgehende Spezialisierung und eine genaue Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In der Regel führt die auf gerichtlichen Schreiben mitgeteilte Telefon-Nummer oder das Akten-/Geschäftszeichen zu der zuständigen Abteilung.
Auch der Pförtner im Gerichtshaus und die Mitarbeiter der Telefon-Zentrale (+49 451 371 - 0) helfen Ihnen gerne weiter.
Außenstellen
In der Zeit vom 01.08.2017 bis voraussichtlich zum Frühjahr 2020 werden die Gerichtsgebäude am Burgfeld grundlegend saniert und stehen daher für den Gerichtsbetrieb nicht zur Verfügung. Das Amtsgericht Lübeck ist daher auf drei Standorte verteilt.
Gerichtsbezirk Amtsgericht Lübeck
Der Gerichtsbezirk des Amtsgericht Lübeck umfasst:
- Stadt Lübeck (einschließlich des zu Lübeck gehörenden Bereichs von Krummesse, der zu Berkenthin gehörige Bereich fällt in die Zuständigkeit des AG Ratzeburg)
- Gemeinde Bad Schwartau
- Gemeinde Stockelsdorf mit den Dorfschaften Arfrade, Curau, Dissau, Eckhorst, Horsdorf, Krumbeck, Klein Parin, Malkendorf, Obernwohlde und Pohnsdorf
- Reinfeld mit den umliegenden Orten Badendorf, Barnitz, Feldhorst, Hamberge, Heidekamp, Heilshoop, Klein Wesenberg, Mönkhagen, Rehhorst, Wesenberg, Westerau und Zarpen.
In Registersachen ist das Amtsgericht Lübeck für den gesamten Landgerichtsbezirk Lübeck zuständig.
Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Weitere Informationen finden Sie hier.