Wichtiger Hinweis:
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden. Wollen Sie einen Verfahrensantrag oder einen Schriftsatz übermitteln, ist für die -gegebenenfalls fristwahrende - Wirksamkeit des Eingangs eine Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege zwingend erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.