Was muss ich bei der Beantragung beachten?
- Erstwohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts
- Der Antrag kann schriftlich per Post oder persönlich bei dem Amtsgericht Kiel gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ab dem 02.05.2019 für eine persönliche Vorsprache ein Termin vereinbart werden muss. Auskünfte erhalten Sie am Servicepoint des Amtsgerichts (Durchwahl 604-2001) oder auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Kiel (Durchwahlen 604-2330, 604-2331, 604-2333 oder 604-2334).
- Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen :
- Vollständig ausgefüllter und vom Antragsteller persönlich unterschriebener Antragsvordruck „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ (Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden). Alternativ ist das Antragsformular auch am Servicepoint des Amtsgerichts erhältlich. Bitte planen Sie zum Ausfüllen des Formulars vor Ort genügend Zeit ein, andernfalls kann der vergebene Termin nicht eingehalten werden.
- Gültiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Unterlagen/Schriftverkehr, aus denen sich die Angelegenheit ergibt, für die Beratungshilfe beantragt wird (Schriftwechsel etc.).
- Belege über aktuelles, laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide, Mieteinnahmen, Kindergeld, Bafög, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid).
- Zahlungsbelege/Kontoauszüge oder Online-Banking auf Ihrem Mobiltelefon zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Versicherungen, Zahlungsverpflichtungen etc.) Bitte Kontoauszüge oder Online-Banking der letzten 6 Wochen vorlegen!
- Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.)
- ggf. eine Vollmacht, falls ein Dritter den Antrag stellt (Der Gegenstand der Vollmacht ist zu bezeichnen und vom Vollmachtgeber zu unterzeichnen und mit Datum zu versehen). Bitte beachten Sie, dass der Antragsvordruck für die Bewilligung von Beratungshilfe trotz Bevollmächtigung von dem Antragsteller persönlich zu unterzeichnen ist!