Im Nachlassgericht Flensburg werden
- Erbausschlagungserklärungen
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen
- Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Anträge auf Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
- Anträge auf Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
- Anträge auf Rücknahmen von Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
entgegengenommen.
Termine werden unter der Telefonnummer 0461 89-583 vergeben.