Amtsgerichtsbezirk Flensburg ca. 170.000, Amtsgerichtsbezirk Schleswig ca. 80.000, Amtsgerichtsbezirk Husum ca. 95.000, Amtsgerichtsbezirk Niebüll ca. 70.000.
Zuständigkeiten
Die Amtsgerichte sind in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken zuständig für Zivilsachen mit einem Streitwert bis zu 5.000,00 €, Strafsachen, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Familiensachen, Wohnungseigentumssachen, Nachlasssachen, Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungssachen und Betreuungssachen.
Es bestehen auch einige Sonderzuständigkeiten. So sind die Amtsgerichte unabhängig vom Streitwert zuständig für Mietstreitigkeiten über Wohnraum. Das Amtsgericht Flensburg ist zuständig für sämtliche Registersachen im Landgerichtsbezirk Flensburg. Das Amtsgericht Schleswig ist als zentrales Mahngericht des Landes Schleswig-Holstein zuständig für Mahnbescheide, die im automatisierten Verfahren eingereicht werden.
Bei den fünf Amtsgerichten und dem Landgericht Flensburg sind (einschließlich Teilzeitkräften) insgesamt ca. 80 Richterinnen und Richter sowie ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Außerdem werden regelmäßig ca. 100 Referendare, Beamtenanwärter und Fachangestellte ausgebildet. Die Justiz zählt damit zu den größten Arbeitgebern in der Region. mehr lesen
Im Landgerichtsbezirk Flensburg sind nahezu 400 Rechtsanwälte zugelassen (Amtsgerichtsbezirk Flensburg ca. 180, Amtsgerichtsbezirk Schleswig ca. 80, Amtsgerichtsbezirk Husum ca. 70, Amtsgerichtsbezirk Niebüll ca. 40). Davon sind etwa 140 zugleich Notare (Amtsgerichtsbezirk Flensburg ca. 50, Amtsgerichtsbezirk Schleswig ca. 30, Amtsgerichtsbezirk Husum ca. 30, Amtsgerichtsbezirk Niebüll ca. 20).
Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Flensburg
Das zuständige Oberlandesgericht befindet sich in Schleswig.